LBQ-100-436.23
Sehr << Antragsteller:in >>
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Unternehmen oder Organisationen haben aktive Kooperationsvereinbarungen mit Gefängnissen zur Beschäftigung von Inhaftierten? Bitte Namen nennen.
Zu 1:
Ich bitte um Verständnis, dass die JVA für Frauen Berlin als Adressat Ihrer Fragestellung lediglich Auskunft zu den hier vorgehaltenen Bildungs-, Qualifikations- und Beschäftigungsmaßnahmen für Gefangene liefern kann. Zudem ist in Ermangelung einer Konkretisierung der Begrifflichkeit Kooperationsvereinbarungen, wie zuvor erfragt, eine zielgerichtete Beantwortung dieser Fragestellung weiterhin nicht möglich. Es sei jedoch erwähnt, dass in der JVA für Frauen Berlin keine in unternehmerischer Verantwortung von Dritten geführten Betriebe bestehen.
2. In welchen Wirtschaftszweigen oder Branchen sind diese Kooperationen am häufigsten anzutreffen?
3. Welche Art der Beschäftigung oder Tätigkeiten werden von den Inhaftierten in Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen oder Organisationen ausgeführt?
Zu 2 und 3 wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.
4. Welche Vereinbarungen oder Verträge regeln die Beschäftigung von Inhaftierten durch externe Unternehmen, insbesondere in Bezug auf Entlohnung, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Urlaub?
Zu 4:
Für sämtliche in der JVA für Frauen Berlin beschäftigten Gefangenen gelten die durch die Berliner Justizvollzugsgesetze normierten Beschäftigungsbedingungen. In der hiesigen Anstalt finden alle Vollzugsformen Anwendung, wodurch neben dem Berliner Strafvollzugsgesetz (StVollzG Bln) und dem Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG Bln) auch das Untersuchungshaftvollzugsgesetz (UVollzG Bln) die Grundlage der Beschäftigung und Qualifizierung von Gefangenen bilden. Zusätzlich gilt für die Vergütungsstufen des Arbeitsentgelts, der Ausbildungsbeihilfe und der finanziellen Anerkennung die Justizvollzugsvergütungsverordnung (JVollzVergV). Die JVA für Frauen Berlin trifft darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung.
5. Gibt es Programme zur beruflichen Ausbildung von Inhaftierten, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen oder Organisationen durchgeführt werden?
Zu 5:
In der JVA für Frauen Berlin werden sowohl schulische als auch vorberufliche Qualifizierungsangebote mit insgesamt 97 Plätzen vorgehalten. Durch kleine Gebäudeeinheiten mit hochgradig heterogener Gefangenenpopulation sowie im Durchschnitt kurzen Verweildauern der inhaftierten Frauen ist der klassische Ausbildungsbetrieb nicht bedarfsgerecht. Im hiesigen Qualifizierungsbereich wird daher auf eine vielfältige Zusammenstellung aus Basis-Qualifikationen und modularen Angeboten gesetzt. Darunter befinden sich Maßnahmen der schulischen Bildung – inklusive Deutsch- und Alphabetisierungskursen –, eine Malerei mit modularer Qualifizierung, eine Bildungseinrichtung für Service- und Dienstleistungstätigkeiten (zertifiziert) sowie eine Upcycling-Werkstatt mit IT-Qualifizierung. Die genannten Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit qualifiziertem Personal externer Träger durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, aus dem offenen Vollzug Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auf dem freien Bildungs- und Arbeitsmarkt in Anspruch zu nehmen.
6. Wie findet das Zusammenbringen von Gefängnisinsass*innen und Arbeitgebenden statt? Gibt es reguläre Bewerbungsverfahren?
Zu 6:
Wie bereits ausgeführt, verfügt die JVA für Frauen Berlin über keinen Arbeitsbetrieb in unternehmerischer Verantwortung Dritter, sodass im geschlossenen Vollzug sämtliche Plätze in Qualifikations-, Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen ausschließlich über die JVA - ggf. in Zusammenarbeit mit externen Bildungsträgern - zur Verfügung gestellt werden. Die inhaftierten Frauen durchlaufen zu Beginn ihrer Inhaftierung ein strukturiertes Kompetenzfeststellungsverfahren, welches durch geschultes Personal individuelle Aussagen zu Bedarfen, Ressourcen und Neigungen ermittelt. Dies ermöglicht eine bedarfsorientierte Arbeitsplatzausrichtung bereits in Haft. Mit dem Ziel einer möglichst frühzeitigen Außenorientierung stehen den Gefangenen Beratungsangebote durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, die eine bestmögliche Vermittlung in den Arbeitsmarkt nach der Haft unterstützen sollen. Um motivationale Anreize zu bieten sowie langfristige Beschäftigung zu ermöglichen, werden die Fähigkeiten und Neigungen der Gefangenen im Rahmen des bestehenden Arbeitsplatzangebotes stets berücksichtigt.
Freundliche Grüße