Haftarbeit

mit welchen Unternehmen bestehen Kooperationen bezüglich der entgeltlichen Beschäftigung der Gefängnisinsass*innen?! Wie viele dieser sind in Beschäftigung? Wie viele Stunden und für welches Entgelt arbeiten die Insass*innen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    22. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit we…
An Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haftarbeit [#282171]
Datum
20. Juni 2023 19:23
An
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit welchen Unternehmen bestehen Kooperationen bezüglich der entgeltlichen Beschäftigung der Gefängnisinsass*innen?! Wie viele dieser sind in Beschäftigung? Wie viele Stunden und für welches Entgelt arbeiten die Insass*innen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282171/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
LBQ - 100-436.23 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres Antrages. Zur Be…
Von
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Betreff
AW: Haftarbeit [#282171]
Datum
26. Juni 2023 15:07
Status
Warte auf Antwort
LBQ - 100-436.23 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres Antrages. Zur Bearbeitung der Anfrage und zur Abschätzung des Aufwandes bitte ich Sie um Konkretisierung der Fragestellung. Welche Art der Kooperation in der Beschäftigung der Inhaftierten umfasst Ihr Auskunftsanliegen konkret? Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Danke für die Rückmeldung. Hier Fragen, an denen Sie sich bei der Beantwortung orientieren können: 1. Welche Unte…
An Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Haftarbeit [#282171]
Datum
11. Oktober 2023 17:32
An
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Danke für die Rückmeldung. Hier Fragen, an denen Sie sich bei der Beantwortung orientieren können: 1. Welche Unternehmen oder Organisationen haben aktive Kooperationsvereinbarungen mit Gefängnissen zur Beschäftigung von Inhaftierten? Bitte Namen nennen. 2. In welchen Wirtschaftszweigen oder Branchen sind diese Kooperationen am häufigsten anzutreffen? 3. Welche Art der Beschäftigung oder Tätigkeiten werden von den Inhaftierten in Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen oder Organisationen ausgeführt? 4. Welche Vereinbarungen oder Verträge regeln die Beschäftigung von Inhaftierten durch externe Unternehmen, insbesondere in Bezug auf Entlohnung, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Urlaub? 5. Gibt es Programme zur beruflichen Ausbildung von Inhaftierten, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen oder Organisationen durchgeführt werden? 6. Wie findet das Zusammenbringen von Gefängnisinsass*innen und Arbeitgebenden statt? Gibt es reguläre Bewerbungsverfahren? Vielen Dank.

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Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
LBQ-100-436.23 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Welche Unterne…
Von
Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin
Betreff
AW: Haftarbeit [#282171]
Datum
25. Oktober 2023 18:34
Status
Anfrage abgeschlossen
LBQ-100-436.23 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Welche Unternehmen oder Organisationen haben aktive Kooperationsvereinbarungen mit Gefängnissen zur Beschäftigung von Inhaftierten? Bitte Namen nennen. Zu 1: Ich bitte um Verständnis, dass die JVA für Frauen Berlin als Adressat Ihrer Fragestellung lediglich Auskunft zu den hier vorgehaltenen Bildungs-, Qualifikations- und Beschäftigungsmaßnahmen für Gefangene liefern kann. Zudem ist in Ermangelung einer Konkretisierung der Begrifflichkeit Kooperationsvereinbarungen, wie zuvor erfragt, eine zielgerichtete Beantwortung dieser Fragestellung weiterhin nicht möglich. Es sei jedoch erwähnt, dass in der JVA für Frauen Berlin keine in unternehmerischer Verantwortung von Dritten geführten Betriebe bestehen. 2. In welchen Wirtschaftszweigen oder Branchen sind diese Kooperationen am häufigsten anzutreffen? 3. Welche Art der Beschäftigung oder Tätigkeiten werden von den Inhaftierten in Zusammenarbeit mit diesen Unternehmen oder Organisationen ausgeführt? Zu 2 und 3 wird auf die Antwort zu 1 verwiesen. 4. Welche Vereinbarungen oder Verträge regeln die Beschäftigung von Inhaftierten durch externe Unternehmen, insbesondere in Bezug auf Entlohnung, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Urlaub? Zu 4: Für sämtliche in der JVA für Frauen Berlin beschäftigten Gefangenen gelten die durch die Berliner Justizvollzugsgesetze normierten Beschäftigungsbedingungen. In der hiesigen Anstalt finden alle Vollzugsformen Anwendung, wodurch neben dem Berliner Strafvollzugsgesetz (StVollzG Bln) und dem Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG Bln) auch das Untersuchungshaftvollzugsgesetz (UVollzG Bln) die Grundlage der Beschäftigung und Qualifizierung von Gefangenen bilden. Zusätzlich gilt für die Vergütungsstufen des Arbeitsentgelts, der Ausbildungsbeihilfe und der finanziellen Anerkennung die Justizvollzugsvergütungsverordnung (JVollzVergV). Die JVA für Frauen Berlin trifft darüber hinaus die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung. 5. Gibt es Programme zur beruflichen Ausbildung von Inhaftierten, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen oder Organisationen durchgeführt werden? Zu 5: In der JVA für Frauen Berlin werden sowohl schulische als auch vorberufliche Qualifizierungsangebote mit insgesamt 97 Plätzen vorgehalten. Durch kleine Gebäudeeinheiten mit hochgradig heterogener Gefangenenpopulation sowie im Durchschnitt kurzen Verweildauern der inhaftierten Frauen ist der klassische Ausbildungsbetrieb nicht bedarfsgerecht. Im hiesigen Qualifizierungsbereich wird daher auf eine vielfältige Zusammenstellung aus Basis-Qualifikationen und modularen Angeboten gesetzt. Darunter befinden sich Maßnahmen der schulischen Bildung – inklusive Deutsch- und Alphabetisierungskursen –, eine Malerei mit modularer Qualifizierung, eine Bildungseinrichtung für Service- und Dienstleistungstätigkeiten (zertifiziert) sowie eine Upcycling-Werkstatt mit IT-Qualifizierung. Die genannten Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit qualifiziertem Personal externer Träger durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, aus dem offenen Vollzug Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen auf dem freien Bildungs- und Arbeitsmarkt in Anspruch zu nehmen. 6. Wie findet das Zusammenbringen von Gefängnisinsass*innen und Arbeitgebenden statt? Gibt es reguläre Bewerbungsverfahren? Zu 6: Wie bereits ausgeführt, verfügt die JVA für Frauen Berlin über keinen Arbeitsbetrieb in unternehmerischer Verantwortung Dritter, sodass im geschlossenen Vollzug sämtliche Plätze in Qualifikations-, Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen ausschließlich über die JVA - ggf. in Zusammenarbeit mit externen Bildungsträgern - zur Verfügung gestellt werden. Die inhaftierten Frauen durchlaufen zu Beginn ihrer Inhaftierung ein strukturiertes Kompetenzfeststellungsverfahren, welches durch geschultes Personal individuelle Aussagen zu Bedarfen, Ressourcen und Neigungen ermittelt. Dies ermöglicht eine bedarfsorientierte Arbeitsplatzausrichtung bereits in Haft. Mit dem Ziel einer möglichst frühzeitigen Außenorientierung stehen den Gefangenen Beratungsangebote durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, die eine bestmögliche Vermittlung in den Arbeitsmarkt nach der Haft unterstützen sollen. Um motivationale Anreize zu bieten sowie langfristige Beschäftigung zu ermöglichen, werden die Fähigkeiten und Neigungen der Gefangenen im Rahmen des bestehenden Arbeitsplatzangebotes stets berücksichtigt. Freundliche Grüße