Haftbefehl aufgrund Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags

Nach mir vorliegenden Informationen wurde vor einigen Tagen Haftbefehl gegen eine alleinstehende Mutter erlassen, resultierend aus ihrer Weigerung den Rundfunkbeitrag an den RBB zu zahlen.

Ich bitte Sie, mir folgende Fragen zu beantworten:

1) Wieviele Haftbefehle sind im Zuständigkeitsbereich des RBB im Zusammenhang mit der Verweigerung der Zahlung von Rundfunkbeiträgen bisher erlassen worden?

2) In welcher Form wird die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme geprüft?

3) Es darf wohl als sehr unwahrscheinlich gelten, daß Personen, die die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigern willens oder überhaupt nur fähig sind, die sehr viel höheren Kosten einer Inhaftierung zu übernehmen. Wer trägt in diesem Falle das Risiko, sollte der RBB auf den Kosten sitzen bleiben?

4) Welches Budget ist im Haushalt des RBB für staatliche Repressalmaßnahmen gegen Zahlungsverweigerer vorgesehen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. September 2016
  • Frist
    1. November 2016
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Oliver Marquardt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Oliver Marquardt
Betreff
Haftbefehl aufgrund Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags [#17979]
Datum
29. September 2016 12:54
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach mir vorliegenden Informationen wurde vor einigen Tagen Haftbefehl gegen eine alleinstehende Mutter erlassen, resultierend aus ihrer Weigerung den Rundfunkbeitrag an den RBB zu zahlen. Ich bitte Sie, mir folgende Fragen zu beantworten: 1) Wieviele Haftbefehle sind im Zuständigkeitsbereich des RBB im Zusammenhang mit der Verweigerung der Zahlung von Rundfunkbeiträgen bisher erlassen worden? 2) In welcher Form wird die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme geprüft? 3) Es darf wohl als sehr unwahrscheinlich gelten, daß Personen, die die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigern willens oder überhaupt nur fähig sind, die sehr viel höheren Kosten einer Inhaftierung zu übernehmen. Wer trägt in diesem Falle das Risiko, sollte der RBB auf den Kosten sitzen bleiben? 4) Welches Budget ist im Haushalt des RBB für staatliche Repressalmaßnahmen gegen Zahlungsverweigerer vorgesehen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Marquardt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Marquardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Marquardt

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Oliver Marquardt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Haftbefehl aufgrund Verweigerung der Zahlung d…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
Oliver Marquardt
Betreff
AW: Haftbefehl aufgrund Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags [#17979]
Datum
3. November 2016 19:10
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Haftbefehl aufgrund Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrags“ vom 29.09.2016 (#17979) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Marquardt Anfragenr: 17979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Marquardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>