Haftstrafe als Rollstuhlfahrer mit Assistenzbedarf, wie läuft das in der JVA ab?

Wenn man ein Rollstuhlfahrer ist mit 24h Assistenzbedarf und man wird zu einer Haftstrafe verurteilt. Wie läuft das dann in der JVA mit Hilfe beim Toilettengang und Hilfe bei Essen und Trinken?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
Markus Igel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn man ei…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Markus Igel
Betreff
Haftstrafe als Rollstuhlfahrer mit Assistenzbedarf, wie läuft das in der JVA ab? [#1743<< Adresse entfernt >>1]
Datum
16. Januar 2020 12:32
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn man ein Rollstuhlfahrer ist mit << Adresse entfernt >>4h Assistenzbedarf und man wird zu einer Haftstrafe verurteilt. Wie läuft das dann in der JVA mit Hilfe beim Toilettengang und Hilfe bei Essen und Trinken? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § << Adresse entfernt >> Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz << Adresse entfernt >> Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. << Adresse entfernt >> VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. << Adresse entfernt >> IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Igel Anfragenr: 1743<< Adresse entfernt >>1 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/1743<< Adresse entfernt >>1/upload/c0ebd757<< Adresse entfernt >>cbc1d3d55565410b9895ccf5cd3a<< Adresse entfernt >>8f/ Postanschrift Markus Igel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Igel, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Januar << Adresse entfernt >>0<<…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Übernahmebitte-Haftstrafe als Rollstuhlfahrer mit Assistenzbedarf, wie läuft das in der JVA ab? [#1743<< Adresse entfernt >>1] - BMJV-ID: [1554000<< Adresse entfernt >>]
Datum
28. Januar 2020 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
f5791.jpg
15,4 KB


Sehr geehrter Herr Igel, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Januar << Adresse entfernt >>0<< Adresse entfernt >>0. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Prüfung und Beantwortung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Daraus resultiert, dass das BMJV gemäß der im Grundgesetz geregelten Aufgabenverteilung nicht für Ihr Anliegen zuständig ist. Der Strafvollzug ist reine Ländersache und in der Folge übt das BMJV auch keine Aufsicht über die Justizbehörden eines Bundeslandes aus. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Frage an das Justizministerium des betreffenden Bundeslandes als oberste Aufsichtsbehörde zu wenden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen