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Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen

Dokumente zur Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen. Insbesondere bitte ich um Informationen darüber, wer konkret hierfür haften muss (der Hausherr, der Verordnungsgeber, die Krankenkasse oder Dritte).

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Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zur Haftu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen [#199648]
Datum
6. Oktober 2020 17:46
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen. Insbesondere bitte ich um Informationen darüber, wer konkret hierfür haften muss (der Hausherr, der Verordnungsgeber, die Krankenkasse oder Dritte).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199648/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fern…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen [#199648]
Datum
9. Oktober 2020 07:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen [#199648]
Datum
6. November 2020 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen [#199648]
Datum
13. Januar 2021 14:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen“ vom 06.10.2020 (#199648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199648/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrem unten stehenden IFG Antrag und teile Ihnen folgendes mit: Die Pfli…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen [#199648]
Datum
7. April 2021 15:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrem unten stehenden IFG Antrag und teile Ihnen folgendes mit: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist geeignet, erforderlich und angemessen, um das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Dem Bundesministerium für Gesundheit sind keine Studien bekannt, nach denen das sachgemäße Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen Gesundheitsschäden hervorrufen könnte. Umfassende Hinweise u.a. zur richtigen Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen resp. Masken im Sinne der Coronaschutzverordnungen auf Länderebene, finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html#Links_und_Literaturhinweise ). Die sog. Maskenpflicht kann bei den jeweils zuständigen Landesgerichtsbarkeiten angefochten werden, die hierzu bereits vielfach entschieden haben. Beispielhaft genannt wird ein Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht vom 28. August 2020 (3 MR 37/20): „Angesichts des Wiederanfahrens des öffentlichen Lebens ist eine durchgängige, das heißt auch für den Schulbetrieb geltende Maskentragungspflicht nicht unverhältnismäßig, sondern im Gegenteil deshalb geboten und erforderlich, um einem weiteren raschen Wiederanstieg der Infektionszahlen und einem damit möglicherweise einhergehenden (erneuten) Herunterfahren gesellschaftsrelevanter Bereiche wirksam entgegenzuwirken.“ Grundsätzlich ist es auch möglich, sich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes von der Maskenpflicht befreien zu lassen, wenn dafür handfeste medizinische Gründe vorliegen. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Frage wurde von Ihnen weiterhin nicht beantwortet: Wer haftet für die Folgen…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen [#199648]
Datum
10. April 2021 16:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Frage wurde von Ihnen weiterhin nicht beantwortet: Wer haftet für die Folgen des unfreiwilligen Tragens von Masken? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199648/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des un…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen [#199648]
Datum
8. Oktober 2021 17:47
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen“ vom 06.10.2020 (#199648) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 333 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199648/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag vom 6. Oktober 2020 wurde bereits mit Auskunft vom 7.04.2021 beantwortet. Mit f…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen [#199648]
Datum
11. Oktober 2021 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag vom 6. Oktober 2020 wurde bereits mit Auskunft vom 7.04.2021 beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir weiterhin nicht mitgeteilt, wer bei Schäden aufgrund des unfreiwilli…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: WG: Haftung bei Gesundheitsschäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen [#199648]
Datum
20. November 2021 10:25
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mir weiterhin nicht mitgeteilt, wer bei Schäden aufgrund des unfreiwilligen Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen haftet. Ist dies der Bund, die Länder oder die Kommunen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199648/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.