Haftungsausschluss auf Ihrer Webpräsenz

Anfrage an: Landgericht Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zu beantworten:

Wie verhält es sich mit dem Haftungsausschluss im Impressum ihrer Webpräsenz unter http://justiz.hamburg.de/impressum/ in Bezug auf Ihr Urteil vom 18.11.2016 (Az. 310 O 402/16)?
Es wird die Haftung für Inhalte auf Drittanbieterseiten ausgeschlossen, was Ihrem Urteil vom 18.11.2016 diametral entgegen steht.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Dezember 2016
  • Frist
    10. Januar 2017
  • 2 Follower:innen
Julian Jacoby
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Landgericht Hamburg Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
Haftungsausschluss auf Ihrer Webpräsenz [#19543]
Datum
9. Dezember 2016 15:30
An
Landgericht Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zu beantworten: Wie verhält es sich mit dem Haftungsausschluss im Impressum ihrer Webpräsenz unter http://justiz.hamburg.de/impressum/ in Bezug auf Ihr Urteil vom 18.11.2016 (Az. 310 O 402/16)? Es wird die Haftung für Inhalte auf Drittanbieterseiten ausgeschlossen, was Ihrem Urteil vom 18.11.2016 diametral entgegen steht. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Landgericht Hamburg
Sehr geehrter Harr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.12.2016. Wir haben Ihre Hinweise zu dem …
Von
Landgericht Hamburg
Betreff
AW: Haftungsausschluss auf Ihrer Webpräsenz [#19543]
Datum
2. Januar 2017 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Harr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.12.2016. Wir haben Ihre Hinweise zu dem Impressum auf der Seite des Landgerichts Hamburg zur Kenntnis genommen und prüfen diese. Rechtliche Auskünfte können wir indes nicht erteilen. Mit freundlichen Grüßen