Hähnchenstall in extensiver Bodenhaltung / Fairmast

im Rahmen der Diskussion um neue Hähnchenmast-Ställe im Land Brandenburg wird immer wieder auf einen Betrieb in Sachsen-Anhalt verwiesen , der Hähnchen in Extensiver Bodenhaltung entsprechend EU-RiLi 543/2008 halten soll, die dann im brandenburgischen Storkow geschlachtet und mit Label des Deutschen Tiersschutzbundes , Fairmast und Hinweis auf Ext. Bodenhaltung ausgestattet werden.( https://www.topagrar.com/gefluegel/er... ) . Am Standort Storkow sollen zur Zeit nach Medienberichten wöchentlich bis zu 20000 Hühner aus Extensiver Bodenhaltung geschlachtet werden ( https://lebensmittelpraxis.de/sortime... ) -dies entspräche bei 56 Tagen Mindestmastdauer einem lebenden Bestand von bis zu 160 000 Hühner - in Brandenburg ist aber derzeit nur ein Haltungsstandort bekannt und zudem begrenzt das private Label des Deutschen Tierschutzbundes, mit dem die Produkte parallel ausgestattet sind, die Tierzahl auf maximal 60000 Tiere - so müsste der derzeitige Produktions-Standort in Sachsen-Anhalt eine nennenswerte Größe besitzen. Die in Brandenburg Beteiligten verweigern Auskunft über die jeweiligen Produktionsstandorte.

Frage : Gibt es einen Standort in Sachsen-Anhalt, an dem Hühner in Extensiver Bodenhaltung stehen und wenn ja, wo ist dieser Standort und wieviele Hühner werden an diesem Standort gehalten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

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  • Datum
    4. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
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Matthias Rackwitz
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: i…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
Matthias Rackwitz
Betreff
Hähnchenstall in extensiver Bodenhaltung / Fairmast [#113885]
Datum
4. April 2019 07:03
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen der Diskussion um neue Hähnchenmast-Ställe im Land Brandenburg wird immer wieder auf einen Betrieb in Sachsen-Anhalt verwiesen , der Hähnchen in Extensiver Bodenhaltung entsprechend EU-RiLi 543/2008 halten soll, die dann im brandenburgischen Storkow geschlachtet und mit Label des Deutschen Tiersschutzbundes , Fairmast und Hinweis auf Ext. Bodenhaltung ausgestattet werden.( https://www.topagrar.com/gefluegel/er... ) . Am Standort Storkow sollen zur Zeit nach Medienberichten wöchentlich bis zu 20000 Hühner aus Extensiver Bodenhaltung geschlachtet werden ( https://lebensmittelpraxis.de/sortime... ) -dies entspräche bei 56 Tagen Mindestmastdauer einem lebenden Bestand von bis zu 160 000 Hühner - in Brandenburg ist aber derzeit nur ein Haltungsstandort bekannt und zudem begrenzt das private Label des Deutschen Tierschutzbundes, mit dem die Produkte parallel ausgestattet sind, die Tierzahl auf maximal 60000 Tiere - so müsste der derzeitige Produktions-Standort in Sachsen-Anhalt eine nennenswerte Größe besitzen. Die in Brandenburg Beteiligten verweigern Auskunft über die jeweiligen Produktionsstandorte. Frage : Gibt es einen Standort in Sachsen-Anhalt, an dem Hühner in Extensiver Bodenhaltung stehen und wenn ja, wo ist dieser Standort und wieviele Hühner werden an diesem Standort gehalten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Matthias Rackwitz
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hähnchenstall in extensiver Bodenhaltung…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
Matthias Rackwitz
Betreff
AW: Hähnchenstall in extensiver Bodenhaltung / Fairmast [#113885]
Datum
2. Oktober 2019 06:22
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Hähnchenstall in extensiver Bodenhaltung / Fairmast“ vom 04.04.2019 (#113885) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 113885 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>