Hähnenmast in Extensiver Bodenhaltung

im Rahmen der Diskussion um neue Hähnchenmast-Ställe im Land Brandenburg wird immer wieder auf einen Betrieb in Sachsen-Anhalt verwiesen , der Hähnchen in Extensiver Bodenhaltung entsprechend EU-RiLi 543/2008 halten soll, die dann im brandenburgischen Storkow geschlachtet und mit Label des Deutschen Tiersschutzbundes , Fairmast und Hinweis auf Ext. Bodenhaltung ausgestattet werden.( https://www.topagrar.com/gefluegel/erste-fairmast-haehnchen-aus-brandenburg-vorgestellt-10269014.html ) . Am Standort Storkow sollen zur Zeit nach Medienberichten wöchentlich bis zu 20000 Hühner aus Extensiver Bodenhaltung geschlachtet werden ( https://lebensmittelpraxis.de/sortiment-aktuell/23710-plukon-food-group-startet-fairmast-in-brandenburg-2019-01-23-12-01-51.html ) -dies entspräche bei 56 Tagen Mindestmastdauer einem lebenden Bestand von bis zu 160 000 Hühner - in Brandenburg ist aber derzeit nur ein Haltungsstandort bekannt und zudem begrenzt das private Label des Deutschen Tierschutzbundes, mit dem die Produkte parallel ausgestattet sind, die Tierzahl auf maximal 60000 Tiere - so müsste der derzeitige Produktions-Standort in Sachsen-Anhalt eine nennenswerte Größe besitzen. Die in Brandenburg Beteiligten verweigern Auskunft über die jeweiligen Produktionsstandorte.

Frage : Gibt es einen Standort in Sachsen-Anhalt, an dem Hühner in Extensiver Bodenhaltung stehen und wenn ja, wo ist dieser Standort und wieviele Hühner werden an diesem Standort gehalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2019
  • Frist
    26. März 2019
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Matthias Rackwitz
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: i…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
Matthias Rackwitz
Betreff
Hähnenmast in Extensiver Bodenhaltung [#58959]
Datum
22. Februar 2019 06:49
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Rahmen der Diskussion um neue Hähnchenmast-Ställe im Land Brandenburg wird immer wieder auf einen Betrieb in Sachsen-Anhalt verwiesen , der Hähnchen in Extensiver Bodenhaltung entsprechend EU-RiLi 543/2008 halten soll, die dann im brandenburgischen Storkow geschlachtet und mit Label des Deutschen Tiersschutzbundes , Fairmast und Hinweis auf Ext. Bodenhaltung ausgestattet werden.( https://www.topagrar.com/gefluegel/erste-fairmast-haehnchen-aus-brandenburg-vorgestellt-10269014.html ) . Am Standort Storkow sollen zur Zeit nach Medienberichten wöchentlich bis zu 20000 Hühner aus Extensiver Bodenhaltung geschlachtet werden ( https://lebensmittelpraxis.de/sortiment-aktuell/23710-plukon-food-group-startet-fairmast-in-brandenburg-2019-01-23-12-01-51.html ) -dies entspräche bei 56 Tagen Mindestmastdauer einem lebenden Bestand von bis zu 160 000 Hühner - in Brandenburg ist aber derzeit nur ein Haltungsstandort bekannt und zudem begrenzt das private Label des Deutschen Tierschutzbundes, mit dem die Produkte parallel ausgestattet sind, die Tierzahl auf maximal 60000 Tiere - so müsste der derzeitige Produktions-Standort in Sachsen-Anhalt eine nennenswerte Größe besitzen. Die in Brandenburg Beteiligten verweigern Auskunft über die jeweiligen Produktionsstandorte. Frage : Gibt es einen Standort in Sachsen-Anhalt, an dem Hühner in Extensiver Bodenhaltung stehen und wenn ja, wo ist dieser Standort und wieviele Hühner werden an diesem Standort gehalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Rackwitz
Matthias Rackwitz
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hähnenmast in Extensiver Bodenhaltung“ vom 22.…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
Matthias Rackwitz
Betreff
AW: Hähnenmast in Extensiver Bodenhaltung [#58959]
Datum
26. März 2019 05:34
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hähnenmast in Extensiver Bodenhaltung“ vom 22.02.2019 (#58959) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 58959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
WG: Hähnchenmast in Extensiver Bodenhaltung [#58959] Sehr geehrter Herr Rackwitz, Ihre u. g. Anfrage zu "Häh…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Hähnchenmast in Extensiver Bodenhaltung [#58959]
Datum
2. April 2019 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rackwitz, Ihre u. g. Anfrage zu "Hähnchenmast in Extensiver Bodenhaltung" liegt dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nicht vor. Ich bitte Sie die Anfrage auf schriftlichem Wege postalisch oder an die zentrale E-Mail Adresse zu stellen. Postadresse: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Matthias Rackwitz
AW: WG: Hähnchenmast in Extensiver Bodenhaltung [#58959] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihei…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
Matthias Rackwitz
Betreff
AW: WG: Hähnchenmast in Extensiver Bodenhaltung [#58959]
Datum
13. April 2019 09:10
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hähnenmast in Extensiver Bodenhaltung“ vom 22.02.2019 (#58959) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 58959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Antrag nach dem IZG LSA, Hähnchenstall in extensiver Bodenhaltung/Fairmast (#113885) Sehr geehrter Herr Rackwitz, …
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Antrag nach dem IZG LSA, Hähnchenstall in extensiver Bodenhaltung/Fairmast (#113885)
Datum
16. April 2019 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rackwitz, mit E-Mail vom 04. April 2019 baten Sie das Landesverwaltungsamt auf Grundlage des IZG LSA um Auskunft, ob es in Sachsen-Anhalt einen Standort gibt, an dem Hühner in Extensiver Bodenhaltung stehen und wenn ja, wo dieser Standort ist und wie viele Hühner an diesem Standort gehalten werden. Bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es in Sachsen-Anhalt derzeit keine Erzeuger für Hähnchen gibt, die die Verwendung des Begriffes "extensive Bodenhaltung" in der Geflügelfleischerzeugung beantragt haben bzw. keine Zulassung für die Verwendung des Begriffes vergeben ist. Mit freundlichen Grüßen