Hakenkreuz vorm Kindergarten

Anfrage an: Ortsgemeinde Kruft

1. Eine Begründung warum das offensichtliche Hakenkreuz auf den Glaskontainern gegenüber des Kindergarten in der Kondstraße noch nicht entfernt wurde.

2. Sachstand der Ermittlungen oder öffentliches Statement zum Vorfall.

3. Generelle Vorgehensweise bei dieser Art von Vorfall.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2022
  • Frist
    6. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Begrün…
An Ortsgemeinde Kruft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hakenkreuz vorm Kindergarten [#256181]
Datum
2. August 2022 19:09
An
Ortsgemeinde Kruft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Begründung warum das offensichtliche Hakenkreuz auf den Glaskontainern gegenüber des Kindergarten in der Kondstraße noch nicht entfernt wurde. 2. Sachstand der Ermittlungen oder öffentliches Statement zum Vorfall. 3. Generelle Vorgehensweise bei dieser Art von Vorfall.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256181/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ortsgemeinde Kruft
Guten Tag, bezugnehmend auf Ihre Anfrage nachfolgend unsere Informationen zu Ihren Fragen: Antrag nach dem LTra…
Von
Ortsgemeinde Kruft
Betreff
Betreff: Hakenkreuz vorm Kindergarten [#256181]<
Datum
4. August 2022 13:56
Status
Warte auf Antwort
2,0 MB
image001.jpg
6,7 KB


Guten Tag, bezugnehmend auf Ihre Anfrage nachfolgend unsere Informationen zu Ihren Fragen: Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Begründung warum das offensichtliche Hakenkreuz auf den Glaskontainern gegenüber des Kindergarten in der Kondstraße noch nicht entfernt wurde. Das Entfernen verfassungsfeindlicher Symbole von Eigentum Dritter stellt grundsätzlich eine Sachbeschädigung im Sinne von § 303 StGB dar. Ohne Einwilligung des Berechtigten, d.h. des Eigentümers, ist der Tatbestand der Sachbeschädigung regelmäßig erfüllt. Der Bürger hat die Möglichkeit, die zuständige Ordnungsbehörde über das Hakenkreuz in Kenntnis zu setzen, die den Eigentümer zur Beseitigung des verfassungsfeindlichen Symbols auffordern kann. Diese Information haben wir hiermit erhalten und mit dieser Mail zugleich unser Ordnungsamt informiert. 1. Sachstand der Ermittlungen oder öffentliches Statement zum Vorfall. Die Verbandsgemeinde Pellenz ist keine Strafverfolgungsbehörde. 3. Generelle Vorgehensweise bei dieser Art von Vorfall. Information des Eigentümers und ggf. der Polizei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisation…
An Ortsgemeinde Kruft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betreff: Hakenkreuz vorm Kindergarten [#256181]< [#256181]
Datum
22. August 2022 14:31
An
Ortsgemeinde Kruft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist nach dem deutschen Strafrecht ein Vergehen, das in § 86a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. Unter Punkt 1 schreiben Sie dass das Ordnungsamt informiert wurde. Unter Punkt 3 dass ggf. die Polizei informiert wird. Wurden beide informiert oder gibt das Ordnungsamt die information weiter? Kommentar (kein bestandteil der Anfrage): Da in Kruft, leider verstärkt rechte Symbolik auftaucht. Würde ich mir natürlich etwas mehr Engagement wünschen als: "Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde" Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256181/

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Ortsgemeinde Kruft
Guten Tag, das Ordnungsamt wurde informiert. Die Weitergabe erfolgt in solchen Fällen, wie bereits ausgeführt, üb…
Von
Ortsgemeinde Kruft
Betreff
AW: Betreff: Hakenkreuz vorm Kindergarten [#256181]< [#256181]
Datum
23. August 2022 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, das Ordnungsamt wurde informiert. Die Weitergabe erfolgt in solchen Fällen, wie bereits ausgeführt, über die Ordnungsämter. Mit freundlichen Grüßen