Halbzeit Zielvereinbarungen mit Hochschulen
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG
Guten Tag,
am 4. Juni 2021 wurde in Sachsen mit 14 staatlichen Hochschulen sowie die Dekane der beiden medizinischen Fakultäten in Leipzig und Dresden die Zielvereinbarungen für die Jahre 2021 bis 2024 unterzeichnet und hier veröffentlicht: https://www.studieren.sachsen.de/zielvereinbarungen-mit-den-hochschulen-4566.html
Nun sind die ersten beiden Jahre 2021 und 2022 unter den schwierigen Corona-Bedingungen beendet und es ist Zeit ein Halbzeitresümee zu ziehen.
Senden Sie mir bitte deshalb folgendes zu:
- eine Übersicht aller beteiligten Einrichtungen über den eingereichten Stand und die Kennzahlen für die Jahre 2021 und 2022.
- alle vorhandenen Dokumente und Positionspapiere, welche Informationen beinhalten, was passiert, sollte eine Einrichtung von ihren Zielen gravierend abweichen.
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage.
Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum23. April 2023
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26. Mai 2023
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