Halteverbot Heidelberger Str 38 - vgl. eMail vom Do 18.01.2024 14:27
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23.10.2023 wurden auf der Heidelberger Straße (entgegen der gerichtlich entschiedenen 3 Tages Frist) eine Ausnahmebeschilderung des Typs Verkehrszeichen 283 aufgestellt.
Diese stehen nun seit mehreren Monaten, ohne dass ein Grund Nachvollziehbar wäre. Ein Umzug, Filmaufnahmen oder eine Baustellenbelieferung o.ä., welche ein solches Aufstellen (vgl. §45 Abs. 9 bzw. §46 Abs. 1 StVO) begründen würde, hat in den letzten Monaten nicht stattgefunden bzw. ist nicht ersichtlich. Die Rechtslage definiert, dass der Aufsteller nach Genehmigung und maximaler Dauer die Schilder selbständig wieder entfernen muss. Kann es sein, dass dies evtl. vergessen wurde? Da ich einer der Mieter vor Ort bin und den Parkstreifen gerne (wieder) benutzen würde, bitte ich um Akteneinsicht gemäß §29 VwVfG bzw. §4 IFG NRW. Ich notiere mir diesseitig einen Fristlauf bis zum
01. Februar 2024
und gehe stillschweigend davon aus, dass eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen für Sie ausreichend ist. Sollte dem nicht so sein, bitte ich um Hinweis an diese eMailadresse oder im Footer angegebene Kanzleiadresse mit Vorschlag einer konkreten Fristverlängerung.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum18. Januar 2024
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20. Februar 2024
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