Halteverbot Heidelberger Str 38 - vgl. eMail vom Do 18.01.2024 14:27

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 23.10.2023 wurden auf der Heidelberger Straße (entgegen der gerichtlich entschiedenen 3 Tages Frist) eine Ausnahmebeschilderung des Typs Verkehrszeichen 283 aufgestellt.

Diese stehen nun seit mehreren Monaten, ohne dass ein Grund Nachvollziehbar wäre. Ein Umzug, Filmaufnahmen oder eine Baustellenbelieferung o.ä., welche ein solches Aufstellen (vgl. §45 Abs. 9 bzw. §46 Abs. 1 StVO) begründen würde, hat in den letzten Monaten nicht stattgefunden bzw. ist nicht ersichtlich. Die Rechtslage definiert, dass der Aufsteller nach Genehmigung und maximaler Dauer die Schilder selbständig wieder entfernen muss. Kann es sein, dass dies evtl. vergessen wurde? Da ich einer der Mieter vor Ort bin und den Parkstreifen gerne (wieder) benutzen würde, bitte ich um Akteneinsicht gemäß §29 VwVfG bzw. §4 IFG NRW. Ich notiere mir diesseitig einen Fristlauf bis zum

01. Februar 2024

und gehe stillschweigend davon aus, dass eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen für Sie ausreichend ist. Sollte dem nicht so sein, bitte ich um Hinweis an diese eMailadresse oder im Footer angegebene Kanzleiadresse mit Vorschlag einer konkreten Fristverlängerung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Halteverbot Heidelberger Str 38 - vgl. eMail vom Do 18.01.2024 14:27 [#297655]
Datum
18. Januar 2024 14:33
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, am 23.10.2023 wurden auf der Heidelberger Straße (entgegen der gerichtlich entschiedenen 3 Tages Frist) eine Ausnahmebeschilderung des Typs Verkehrszeichen 283 aufgestellt. Diese stehen nun seit mehreren Monaten, ohne dass ein Grund Nachvollziehbar wäre. Ein Umzug, Filmaufnahmen oder eine Baustellenbelieferung o.ä., welche ein solches Aufstellen (vgl. §45 Abs. 9 bzw. §46 Abs. 1 StVO) begründen würde, hat in den letzten Monaten nicht stattgefunden bzw. ist nicht ersichtlich. Die Rechtslage definiert, dass der Aufsteller nach Genehmigung und maximaler Dauer die Schilder selbständig wieder entfernen muss. Kann es sein, dass dies evtl. vergessen wurde? Da ich einer der Mieter vor Ort bin und den Parkstreifen gerne (wieder) benutzen würde, bitte ich um Akteneinsicht gemäß §29 VwVfG bzw. §4 IFG NRW. Ich notiere mir diesseitig einen Fristlauf bis zum 01. Februar 2024 und gehe stillschweigend davon aus, dass eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen für Sie ausreichend ist. Sollte dem nicht so sein, bitte ich um Hinweis an diese eMailadresse oder im Footer angegebene Kanzleiadresse mit Vorschlag einer konkreten Fristverlängerung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297655/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail, die Sie gerade an uns gesendet haben. Sie w…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Halteverbot Heidelberger Str 38 - vgl. eMail vom Do 18.01.2024 14:27 [#297655]
Datum
18. Januar 2024 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail, die Sie gerade an uns gesendet haben. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin beziehungsweise den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Dort wird sie geprüft und falls erforderlich, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Dies ist eine automatische Rückantwort; bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen