Halteverbot im Armbrustweg 13409 Berlin

Warum wurden am 26.02.2022.Halteverbotsschilder im Armbrustweg einfährt von der Klemkestr. Aufgestellt ohne Angaben des Datumsende.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
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Lothar Wegner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Lothar Wegner
Betreff
Halteverbot im Armbrustweg 13409 Berlin [#239017]
Datum
27. Januar 2022 15:24
An
Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurden am 26.02.2022.Halteverbotsschilder im Armbrustweg einfährt von der Klemkestr. Aufgestellt ohne Angaben des Datumsende.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lothar Wegner Anfragenr: 239017 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239017/ Postanschrift Lothar Wegner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lothar Wegner
Lothar Wegner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Halteverbot im Armbrustweg 13409 Berlin“ vom 2…
An Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Lothar Wegner
Betreff
AW: Halteverbot im Armbrustweg 13409 Berlin [#239017]
Datum
1. März 2022 10:23
An
Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Halteverbot im Armbrustweg 13409 Berlin“ vom 27.01.2022 (#239017) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lothar Wegner
Lothar Wegner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Halteverbot im Armbrustweg 13409 Berlin“ vom 2…
An Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Lothar Wegner
Betreff
AW: Halteverbot im Armbrustweg 13409 Berlin [#239017]
Datum
1. März 2022 10:23
An
Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Halteverbot im Armbrustweg 13409 Berlin“ vom 27.01.2022 (#239017) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lothar Wegner

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Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrter Herr Wegner, ich kann dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner I…
Von
Tiefbauamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: Halteverbot im Armbrustweg 13409 Berlin [#239017]
Datum
3. März 2022 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,5 KB
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4,9 KB


Sehr geehrter Herr Wegner, ich kann dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) keine Vorschrift entnehmen, in welcher Zeitspanne eine Anfrage beantwortet werden muss. Von daher erscheint Ihr Hinweis, "dass ein Tag überschritten ist", wenig begründet. Nicht beachtenswert ist Ihr zitiertes Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, da diese Angelegenheit die Straßenverkehrs-Ordnung betrifft. Darüber hinaus ist festzustellen, dass Sie am 27.01.2022 eine unzuständige Dienststelle angeschrieben haben, die mir erst gestern Ihr Anliegen zur Kenntnis gegeben hat. Die Haltverbote im Armbrustweg wurden aufgestellt, weil ab dem 24.01.2022 (dieses Datum hätte laut der verkehrsrechtlichen Anordnung auch auf den Zusatzzeichen der Haltverbote stehen müssen) Tiefbauarbeiten im Auftrag der Berliner Wasserbetrieb ausgeführt werden sollten. Ursache dafür ist die Sanierung eines einsturzgefährdeten Regenkanals. Da die für die Ausführung der Arbeiten eingeplanten Mitarbeiter der bauausführenden Firma an Covid-19 erkrankt sind und Ersatzkräfte aufgrund weiterer Erkrankungen nicht zur Verfügung standen, verschob sich der Ausführungstermin auf den 07.02.2022. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das zeitliche Ende eines Haltverbots nicht zwingend angezeigt werden muss. Dies vor allem aus dem Grund, als dass keine Firma 100%ig voraussagen kann, dass die geplanten Arbeiten auch tatsächlich am Tag X beendet sind. Die Baustelle ist nach heutiger Rücksprache bereits beräumt. Ich hoffe, dass meine Schilderungen Ihrem Auskunftsbedürfnis genügen. Wenn nicht, dann rufen Sie mich bitte zur Vereinbarung eines Termins zur dann gebührenpflichtigen Akteneinsicht an. Mit freundlichen Grüßen