Halteverbot Kiesgrube Kleinpösna

In der Kiesgrubenstraße in Kleinpösna ist beidseitig ein absolutes Halteverbot ausgeschildert.
Mich interessiert folgendes:
Seit wann existiert diese Beschilderung?
Was ist der Hintergrund für die Beschilderung?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Halteverbot Kiesgrube Kleinpösna [#257110]
Datum
15. August 2022 13:42
An
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Kiesgrubenstraße in Kleinpösna ist beidseitig ein absolutes Halteverbot ausgeschildert. Mich interessiert folgendes: Seit wann existiert diese Beschilderung? Was ist der Hintergrund für die Beschilderung? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257110/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Eingeschränkte Haltverbote in der Kiesgrubenstraße Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o…
Von
Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig
Betreff
Eingeschränkte Haltverbote in der Kiesgrubenstraße
Datum
5. September 2022 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o. g. Anfrage. Dazu möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen. In der Kiesgrubenstraße sind beidseitig durchgängig eingeschränkte Haltverbote (auch auf dem Seitenstreifen) angeordnet und seit 2001 bzw. mit Ergänzungen, so wie derzeit geltend, seit 2010 auch vorhanden. Diese sind notwendig, um die Befahrbahrkeit der Straße für die Transportfahrzeuge von/ zur Kiesgrube sicherzustellen. Andernfalls würden parkende Fahrzeuge (vorrangig Badegäste und Angler die Befahrbahrkeit erschweren bzw. behindern. Vor der Beschilderung war das der Fall. Mit freundlichen Grüßen