Halteverbot Waldecker Straße auf der Brücke
Auf der Waldecker Straße wurde auf der Brücke über die Stadtautobahn in Fahrtrichtung Süden / Kalk in den letzten Tagen oder Wochen ein absolutes Halteverbot eingerichtet.
1. Wann wurde das absolute Halteverbot auf der Brücke angeordnet?
2. Wie lautet das Aktenzeichen des Vorgangs?
3. Wie lautet die Begründung der Anordnung?
4. Wurde im Zuge der Anordnung erörtert, ob bereits vor der Anordnung ein Halte- oder Parkverbot aufgrund allgemeiner Regelungen in der StVO bestand?
5. Welche Maßnahmen wurden seit der Anordnung durch die Stadt Köln ergriffen? Nennen Sie aufgelistet nach Datum die Anzahl der jeweiligen Maßnahmen je Tag. Die Auflistung soll den gesamten Zeitraum seit dem Erlass der Anordnung, mindestens jedoch 2 Wochen umfassen. Die Monatsfrist nach § 5 Abs. 2 IFG beginnt dementsprechend frühestens 2 Wochen nach der Anordnung zu laufen.
a. Verwarnungen ohne Verwarngeld
b. Verwarnungen mit Verwarngeld
c. Bußgeldbescheide
d. Umsetzungen auf einen Parkplatz
e. Abschleppvorgänge zum Hof des Abschleppunternehmens
6. Am 30.04.2019 um 11:28 Uhr wurde ein PKW abgeschleppt. Wieviele KfZ standen zu diesem Zeitpunkt (11:00 bis 12:00) im Halteverbot auf der Brücke? Welche Maßnahmen wurden hier jeweils ergriffen?
7. Wieso wurde offenbar innerhalb von Minuten ein Abschleppvorgang angeordnet, obwohl das Halteverbot maximal erst seit wenigen Tagen bestand und jahrelang auf der mehrspurigen Straße kein Halteverbot angeordnet war?
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Mai 2020
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6. Juni 2020
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