Haltung von Löwen & Tigern

PETA zufolge ist die private Haltung von Löwen und Tigern in Baden-Württemberg nach Anmeldung beim Veterinäramt erlaubt:

" In 7 von 16 deutschen Bundesländern ist die private Haltung von Tigern erlaubt – darunter Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Voraussetzungen sind die Anmeldung beim Veterinäramt und der Nachweis bei der Baubehörde, dass es ein entsprechendes Gehege für die Tiere gibt." (https://www.peta.de/themen/tiger-loewen-haustiere/)

Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht, wie viele Anmeldungen für die Haltung von Tiger und Löwen in Freiburg und im LK Breisgau-Hochschwarzwald von Privatpersonen bei Ihnen vorliegen bzw. wie viele Tiger und Löwen aktuell gehalten werden. Wenn möglich, schlüsseln Sie dies nach Orten auf. Gewünscht ist hier nur eine statistische Übersicht und nicht die Adressen und Daten der jeweiligen Großkatzenhalter.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: PETA zufolge ist die private Haltu…
An Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haltung von Löwen & Tigern [#284297]
Datum
20. Juli 2023 11:05
An
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
PETA zufolge ist die private Haltung von Löwen und Tigern in Baden-Württemberg nach Anmeldung beim Veterinäramt erlaubt: " In 7 von 16 deutschen Bundesländern ist die private Haltung von Tigern erlaubt – darunter Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Voraussetzungen sind die Anmeldung beim Veterinäramt und der Nachweis bei der Baubehörde, dass es ein entsprechendes Gehege für die Tiere gibt." (https://www.peta.de/themen/tiger-loewen-haustiere/) Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht, wie viele Anmeldungen für die Haltung von Tiger und Löwen in Freiburg und im LK Breisgau-Hochschwarzwald von Privatpersonen bei Ihnen vorliegen bzw. wie viele Tiger und Löwen aktuell gehalten werden. Wenn möglich, schlüsseln Sie dies nach Orten auf. Gewünscht ist hier nur eine statistische Übersicht und nicht die Adressen und Daten der jeweiligen Großkatzenhalter.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284297/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, bezüglich der vorangegangenen Nachricht bitte ich um Kenntnisnahme, dass natürlich der Rhein-Neckar-Kr…
An Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Details
Von
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Betreff
AW: Haltung von Löwen & Tigern [#284297]
Datum
20. Juli 2023 11:06
An
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bezüglich der vorangegangenen Nachricht bitte ich um Kenntnisnahme, dass natürlich der Rhein-Neckar-Kreis gemeint war und nicht die Region Freiburg. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284297/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>