Haltung von Löwen & Tigern

der Tierschutzorganisation PETA zufolge ist die private Haltung von Löwen & Tigern in Baden-Württemberg nach Anmeldung beim Veterinäramt erlaubt:

" In 7 von 16 deutschen Bundesländern ist die private Haltung von Tigern erlaubt – darunter Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Voraussetzungen sind die Anmeldung beim Veterinäramt und der Nachweis bei der Baubehörde, dass es ein entsprechendes Gehege für die Tiere gibt."

https://www.peta.de/themen/tiger-loewen-haustiere/

Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht, wie viele Anmeldungen für die Haltung von Tiger & Löwen in Freiburg und im LK Breisgau-Hochschwarzwald von Privatpersonen bei Ihnen vorliegen bzw. wie viele Tiger & Löwen aktuell gehalten werden. Wenn möglich, schlüsseln Sie dies nach Orten auf. Gewünscht ist hier nur eine statistische Übersicht und nicht die Adressen und Daten der jeweiligen Großkatzenhalter.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Tierschutzorganisation PETA zu…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haltung von Löwen & Tigern [#284295]
Datum
20. Juli 2023 10:50
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Tierschutzorganisation PETA zufolge ist die private Haltung von Löwen & Tigern in Baden-Württemberg nach Anmeldung beim Veterinäramt erlaubt: " In 7 von 16 deutschen Bundesländern ist die private Haltung von Tigern erlaubt – darunter Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Voraussetzungen sind die Anmeldung beim Veterinäramt und der Nachweis bei der Baubehörde, dass es ein entsprechendes Gehege für die Tiere gibt." https://www.peta.de/themen/tiger-loewen-haustiere/ Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht, wie viele Anmeldungen für die Haltung von Tiger & Löwen in Freiburg und im LK Breisgau-Hochschwarzwald von Privatpersonen bei Ihnen vorliegen bzw. wie viele Tiger & Löwen aktuell gehalten werden. Wenn möglich, schlüsseln Sie dies nach Orten auf. Gewünscht ist hier nur eine statistische Übersicht und nicht die Adressen und Daten der jeweiligen Großkatzenhalter.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284295/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: Sachgebiet…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Haltung von Löwen & Tigern [#284295], Zuständigkeit der Stadt Freiburg
Datum
20. Juli 2023 11:55
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Diese E-Mail schreibt Ihnen: Sachgebiet Tierschutz Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist hier eingegangen. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zur Haltung von Großraubkatzen auf dem Stadtgebiet Freiburg: "Bitte übersenden Sie mir eine Übersicht, wie viele Anmeldungen für die Haltung von Tiger & Löwen in Freiburg und im LK Breisgau-Hochschwarzwald von Privatpersonen bei Ihnen vorliegen." wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Veterinärbehörde der Stadt Freiburg, die wir nachrichtlich mit dieser E-Mail vorab über den Sachverhalt in Kenntnis setzen: Veterinärbehörde der Stadt Freiburg Fehrenbachallee 12 79106 Freiburg Tel. 0761 / 201- 4965 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> https://www.freiburg.de/pb/-/205348/veterinaerdienst-und-lebensmittelueberwachung/oe6012911 Was unseren Zuständigkeitsbereich (Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald) betrifft, so wird Ihr Anliegen hier bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Haltung von Löwen und Tigern Stadt Freiburg i.Br. Veterinärbehörde Az. 32.602.01 Hier: Ihre Anfrage nach dem Land…
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Stadt Freiburg i.Br. Veterinärbehörde Az. 32.602.01 Hier: Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) / Umweltverwaltungsgesetz (UwVG) vom 20.07.2023 Haltung von Löwen und Tigern im Stadtgebiet Freiburg Sehr << Antragsteller:in >> unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage vom 20.07.2023 übersenden wir Ihnen in der Anlage die gewünschte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen