Haltungsbedingungen für einen Listenhund

ich hätte bezüglich der Vorraussetzungen für die Haltung eines Listenhundes gerne Auskunft. Und zwar werde ich mir zusammen mit meinem Freund ende Februar ein Rottweiler Welpen kaufen, da die Rasse in Hessen auf der Liste ist würde ich gerne wissen was wir Erfüllen müssen um die Erlaubnis zur Haltung zu bekommen.

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  • Datum
    15. Februar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Daniela Gröger Perez
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hätte bez…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt Details
Von
Daniela Gröger Perez
Betreff
Haltungsbedingungen für einen Listenhund [#58021]
Datum
15. Februar 2019 14:17
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich hätte bezüglich der Vorraussetzungen für die Haltung eines Listenhundes gerne Auskunft. Und zwar werde ich mir zusammen mit meinem Freund ende Februar ein Rottweiler Welpen kaufen, da die Rasse in Hessen auf der Liste ist würde ich gerne wissen was wir Erfüllen müssen um die Erlaubnis zur Haltung zu bekommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniela Gröger Perez <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Daniela Gröger Perez << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniela Gröger Perez

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Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Sehr geehrte Frau Gröger Perez, bzgl. Ihrer Anfrage (s.u.) liegt die Zuständigkeit bei den Städten bzw. Gemeinden…
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Betreff
AW: Haltungsbedingungen für einen Listenhund [#58021]
Datum
18. Februar 2019 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Gröger Perez, bzgl. Ihrer Anfrage (s.u.) liegt die Zuständigkeit bei den Städten bzw. Gemeinden. In Ihrem Fall ist die Stadt Weiterstadt zuständig, die E-Mail Adresse lautet wie folgt: <<E-Mail-Adresse>> Sachbearbeitung: <<E-Mail-Adresse>> Bitte wenden Sie sich daher direkt an die Stadt Weiterstadt. Ihre E-Mail wurde aufgrund Ihres Widerspruchs nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen