Haltverbotbereiche Wormser Straße 8-10 und 5

Anfrage an: Stadt Wuppertal

Rechtsgrundlage, Entscheidungsgrundlage und ausschlaggebende Argumentation für die neu eingerichteten Haltverbotbereiche in der Wormser Straße 8-10 und 5.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Haltverbotbereiche Wormser Straße 8-10 und 5 [#183348]
Datum
25. März 2020 08:51
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rechtsgrundlage, Entscheidungsgrundlage und ausschlaggebende Argumentation für die neu eingerichteten Haltverbotbereiche in der Wormser Straße 8-10 und 5.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183348 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183348 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Wuppertal
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Email vom 25.03.2020 an die Stadt Wuppertal wurde zuständigkeitshalber an mich …
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Haltverbotbereiche Wormser Straße 8-10 und 5 [#183348]
Datum
2. April 2020 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Email vom 25.03.2020 an die Stadt Wuppertal wurde zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet. Der Verkehrslenkung wurde durch eine Bürgerbeschwerde zugetragen, dass aufgrund parkender PKW ein Durchfahren der Straße für Rettungsfahrzeuge nicht möglich sei. Bei einem Ortstermin zusammen mit Feuerwehr und Ordnungsamt am 12.02.2020 wurde explizit von der Feuerwehr auf die Nichteinhaltung des Rettungsweges in der Wormser Straße aufmerksam gemacht. Von der Abteilung für Planungs- und Verkehrssicherheit wurde daraufhin die Schleppkurve berechnet. Diese Kurve zeigt wie viel Fläche Rettungsfahrzeuge beim Befahren der Straße benötigen. Das absolute Haltverbot wurde demnach angeordnet, um den benötigen Bereich dauerhaft von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Es wird eine durchgehende Restfahrbahnbreite von 3,05 m benötigt. Eine verkehrsrechtliche Anordnung geschieht aufgrund des § 45 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO). Mit freundlichen Grüßen