Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre

Anfrage an: Amtsgericht Düren

In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen.

Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre."

Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öffentlichkeit-und-kohlekommission/a-45305739
Fragen:

- Ist dem Amtsgericht Düren der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt?
- Ist spezifisch dem Direktor des Amtsgerichts Herrn Ulrich Conzen und den betrauten Fachabteilungen der o.g. Widerspruch bekannt?
- Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. September 2018
  • Frist
    20. Oktober 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amtsgericht Düren Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33611]
Datum
18. September 2018 22:11
An
Amtsgericht Düren
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen. Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre." Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öffentlichkeit-und-kohlekommission/a-45305739 Fragen: - Ist dem Amtsgericht Düren der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt? - Ist spezifisch dem Direktor des Amtsgerichts Herrn Ulrich Conzen und den betrauten Fachabteilungen der o.g. Widerspruch bekannt? - Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Amtsgericht Düren
Betreff
AW: Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33611]
Datum
18. September 2018 22:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Düren gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Düren
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 18.09.2018 ist hier eingegangen. Das Gesetz über die Freiheit des Zu…
Von
Amtsgericht Düren
Betreff
Datum
24. September 2018 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 18.09.2018 ist hier eingegangen. Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen gilt gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 für die Gerichte, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Zu den Verwaltungsaufgaben des Amtsgerichts Düren gehört nicht die Beschäftigung mit Berichten der Deutschen Welle. Im Übrigen sieht das Informationfreiheitsgesetz die Beantwortung von Fragen nicht vor. Ihre weitere Bitte zur Überlassung sämtlicher Dokumente/Korrespondenz zur Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindenstens 3 Jahre" vermag in dieser allgemeinen Form nicht bearbeitet zu werden. Der Verwaltung des Amtsgerichts Düren liegen zu dieser Thematik keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen