Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre

In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen.

Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre."

Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öffentlichkeit-und-kohlekommission/a-45305739
Fragen:

- Ist derKommunalverwaltung Düren der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt?
- Ist spezifisch dem Bürgermeister Paul Larue und den betrauten Fachabteilungen, und dem Kreistag des Kreises Düren der o.g. Widerspruch bekannt?
- Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. September 2018
  • Frist
    20. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düren Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33612]
Datum
18. September 2018 22:16
An
Kommunalverwaltung Düren
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf folgenden Artikel der Deutschen Welle (DW) bitte ich Sie freundlich mir folgende Fragen zu beantworten. Weiterhin bitte ich Sie, mir sämtlichen Dokumente/Korrespondenz zukommen zu lassen, welche Ihnen bzgl. der Thematik "Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre" vorliegen. Einleitung/Zusammenfassung aus u.g. DW Artikel: "Der Energiekonzern RWE will den Hambacher Forst roden. Dies sei notwendig, damit die Kraftwerke nicht bald stillstehen. Laut DW-Recherchen bleibt aber auch ohne Rodung noch genügend Kohle für mindestens drei Jahre." Artikel: https://www.dw.com/de/täuscht-rwe-öffentlichkeit-und-kohlekommission/a-45305739 Fragen: - Ist derKommunalverwaltung Düren der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt? - Ist spezifisch dem Bürgermeister Paul Larue und den betrauten Fachabteilungen, und dem Kreistag des Kreises Düren der o.g. Widerspruch bekannt? - Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle …
An Kommunalverwaltung Düren Details
Von
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Betreff
AW: Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33612]
Datum
23. September 2019 21:47
An
Kommunalverwaltung Düren
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre“ vom 18.09.2018 (#33612) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 339 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Düren
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte ich mich, auch im Namen von Herrn Bürgermeister Larue, für die versp…
Von
Kommunalverwaltung Düren
Betreff
AW: Hambacher Forst - Abbaukante vs. genügend Kohle für mindestens drei Jahre [#33612]
Datum
1. Oktober 2019 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
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13,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte ich mich, auch im Namen von Herrn Bürgermeister Larue, für die verspätete Antwort entschuldigen. Leider ist es versäumt worden, Ihnen auf die Anfrage bereits im vergangenen Jahr zu antworten. Ihre Fragen können seitens der Stadt Düren wie folgt beantwortet werden: Ist der Kommunalverwaltung Düren der Widerspruch (es gäbe ohne Rodung nicht genug Kohle, siehe Artikel) bzgl. der RWE Argumentation für die Rodung des Waldes bekannt? Die Kommunalverwaltung Düren ist für notwendige Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Braunkohleabbau nicht zuständig. Ebenso wenig ist es die Aufgabe der Kommunalverwaltung, die durch den Artikel der Deutschen Welle aufgeworfenen Fragestellungen zu verifizieren: Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes bilden den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit von Verwaltung. Ist spezifisch dem Bürgermeister Paul Larue und den betrauten Fachabteilungen, und dem Kreistag des Kreises Düren der o.g. Widerspruch bekannt? Der Bürgermeister ist Teil der Kommunalverwaltung, insofern gilt selbstverständlich auch für ihn das oben gesagte. Über den Wissensstand des Kreistages in Bezug auf einen Artikel/ Beitrag der Deutschen Welle liegen - auch aus oben genannten Gründen - hier keine Erkenntnisse vor. Sollte die Antwort auf o.g. Fragen "Nein" sein: Wie wird damit umgegangen, dass die Information jetzt bekannt ist? Die Information, auf welche die Fragestellung abzielt, betrifft das Verwaltungshandeln der Stadt Düren nicht. Ich gehe davon aus, dass Ihre Fragen damit vollumfänglich beantwortet sind! Mit freundlichem Gruß