Hambacher Forst nach der Räumung

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

sämtliche Ihnen vorliegenden Dokumente betreffend die Besetzung im Hambacher Forst mit Datum vom 7.10.2018 bis 31.12.2022

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. Mai 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hambacher Forst nach der Räumung [#277826]
Datum
2. Mai 2023 15:44
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> sämtliche Ihnen vorliegenden Dokumente betreffend die Besetzung im Hambacher Forst mit Datum vom 7.10.2018 bis 31.12.2022<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277826/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG Antrag << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Hambacher Forst nach der Räumung [#277826]
Datum
26. Mai 2023 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 02.05.2023. Nach § 5 Absatz 1 Satz 3 IFG NRW muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Dies ist bei Ihrem Antrag nicht gegeben. In Ihrem Antrag baten Sie um "sämtliche Ihnen vorliegenden Dokumente betreffend die Besetzung im Hambacher Forst mit Datum vom 7.10.2018 bis 31.12.2022". Um Ihnen die für Sie relevanten Informationen liefern zu können, bitte ich Sie daher um folgende Konkretisierung: 1. Zeitraum der Anfrage Die Räumung des Hambacher Forstes war zum 07.10.18 schon abgeschlossen. Ich bitte den Zeitraum 07.10.18 bis 31.12.22 des Auskunftsbegehrens einzugrenzen. 2. inhaltliche Konkretisierung Was genau meinen Sie, wenn Sie von "sämtliche Ihnen vorliegenden Dokumente betreffend die Besetzung im Hambacher Forst" sprechen? Hilfreich wäre eine genauere Festlegung welche Art von Dokumenten Sie wünschen und welche Sachverhalte oder Entwicklungen Sie interessieren. Möglicherweise hilft Ihnen bei der Suche nach für Sie relevanten Informationen auch die Dokumentensuchseite des Landtags NRW (https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/parlamentsdokumente/parlamentsdatenbank-suchergebnis.html?wp=al. Mit dem Suchbegriff "Hambacher Forst" liefert sie den kostenfreien Zugriff auf über 230 Dokumente, die den Suchbegriff enthalten. Nach § 11 Absatz 1 Satz 1 IFG NRW werden für Amtshandlungen, die auf Grund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Diese richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein - Westfalen (VerwGebO IFG NRW, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=1120070810130547111). Vorbehaltlich einer Neubewertung anhand der erforderlichen Konkretisierung Ihres Antrages durch Sie, dürfte die Bearbeitung Ihres Antrags einen außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand im Sinne der Ziffer 1.3.3 der o.g. Verwaltungsgebührenordnung auslösen, der voraussichtlich zu einer Gebühr oberhalb von 500 Euro führen würde. Ich beabsichtige auf der Grundlage der o.g. Rechtsgrundlage, insoweit eine Gebühr in Höhe von mindestens 500 Euro zu erheben. Eine einfache schriftliche Auskunft gem. Tarifstelle 1.1 des Gebührentarifs, die gebührenfrei wäre, ist nicht gegeben. Die Gebühr ermittelt sich u.a. nach dem für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Verwaltungsaufwand (Einsatz von Personal für die Recherche, ob und welche Informationen vorliegen und ob diese herausgegeben werden dürfen) sowie der Bedeutung, dem (wirtschaftlichen) Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für Sie als Gebührenschuldner. Gründe für eine Ermäßigung oder Befreiung aus Billigkeitsgründen (§ 2 VerwGebO IFG NRW) erkenne ich nicht. Ich gebe Ihnen insoweit Gelegenheit, den in Ihrem IFG-Antrag vom 02.05.2023 gestellten Antrag auf Gebührenbefreiung zu begründen bzw. zu der von mir beabsichtigten Gebührenerhebung Stellung zu nehmen. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme zur beabsichtigen Gebührenerhebung sowie die notwendige Konkretisierung des Antrags bis zum 06.06.2023 an unten angegebene Mail Adresse. Bitte teilen Sie mir bis zum gleichen Datum auch mit, wenn Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zu 1. Die Anfrage betrifft explizit den Zeitraum nach Abschluss der Räumung. Ich wäre vorerst auch zuf…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> - Hambacher Forst nach der Räumung [#277826]
Datum
22. Juni 2023 17:53
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zu 1. Die Anfrage betrifft explizit den Zeitraum nach Abschluss der Räumung. Ich wäre vorerst auch zufrieden mit Oktober 2018 - Februar 2019. zu 2. Gewünscht sind zB * Protokolle von Besprechungen von Mitarbeitern des Innenministeriums mit Vertretern von anderen Behörden, RWE oder der Kanzlei Baumeister, * Weisungen des Innenministeriums an andere Behörden und * Schriftverkehr zwischen dem Innenministerium und anderen Behörden bzw. RWE betreffend * die abgeschlossene Räumung, * die Aufhebung von Maßnahmen wie dem "Gefahrengebiet" oder * die Vorbereitung weiterer Einsätze im Hambacher Forst zu Gebühren: Ich gehe weiter davon aus, dass die gemeinnützige Veröffentlichung der Dokumente hinreichend ist für eine Gebührenbefreiung. Sollten Sie das nicht anerkennen, bitte ich um Beratung, ob und wie ich durch eine weitere Eingrenzung der Anfrage auch die Gebühren eingrenzen kann. So oder so halte ich die Anfrage aufrecht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277826/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Präzisierung Ihres Antrags vom 22.06.2023. Auch na…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag: Hambacher Forst nach der Räumung [#277826]
Datum
20. Juli 2023 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Präzisierung Ihres Antrags vom 22.06.2023. Auch nach Ihrer Konkretisierung dürften nach Auskunft des Fachreferates mindestens 800 Dokumente zu sichten, zu bewerten und teilweise zu bearbeiten sein. Vom Fachreferat wird hierfür derzeit eine Bearbeitungszeit von ca. 25 Arbeitstagen (je 8 Stunden) angesetzt. Auf Grund des dennoch umfangreichen zu sichtenden Datenbestandes gehe ich derzeit davon aus, dass eine Antwort auf Ihren IFG-Antrag nicht vor Ende Oktober / Anfang November erfolgen kann. Um auf Ihre Bitte um Beratung zur Verringerung einer hohen Gebührenforderung zurückzukommen, rate ich zu Folgendem: Eine weitere Eingrenzung des Zeitraums wäre für eine schnellere Bearbeitung hilfreich und hätte voraussichtlich auch Einfluss auf die Kosten. Eine Gebührenbefreiung kommt, wie schon ausgeführt, nicht in Betracht; auch die von Ihnen angesprochene "gemeinnützige" Veröffentlichung erfüllt nicht den Tatbestand der Ermäßigung oder Befreiung von Gebühren und Auslagen nach § 2 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG - Anfrage Hambacherh Fort nach Räumung [#277826] Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben am 02.05.…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Anfrage Hambacherh Fort nach Räumung [#277826]
Datum
15. September 2023 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben am 02.05.2023 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRw) gestellt. Auf den Internetseiten des Portals "FagDenStaat" ist aufgefallen, dass dort der Status "Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen" eingetragen ist. Der Rückzug der Anfrage ist aber nicht gegenüber der angefragten Behörde (Ministerium des Innern NRW) erklärt worden und wird daher noch weiter bearbeitet. Sollten Sie den Antrag zurückziehen wollen, senden Sie uns freundlicherweise kurzfristig eine entsprechende Mail, die Sie dann auch von Kosten- / Gebührenfreiheit führt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG - Anfrage Hambacherh Fort nach Räumung [#277826] Guten Tag, ich bin nicht ganz sicher, wie die Klassifizi…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Anfrage Hambacherh Fort nach Räumung [#277826]
Datum
15. September 2023 12:40
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bin nicht ganz sicher, wie die Klassifizierung als "wegen der Kosten zurückgezogen" eingetragen wurde, ich würde aber tatsächlich derzeit die Anfrage zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277826/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: IFG - Anfrage Hambacherh Fort nach Räumung [#277826] Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätig…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG - Anfrage Hambacherh Fort nach Räumung [#277826]
Datum
15. September 2023 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich die Rücknahme Ihres Antrags. Kosten entstehen in diesem Zusammenhang nicht. Mit freundlichen Grüßen