Hamburg StadtRAD "Geisterräder" und Auswirkungen auf Betreibervertrag

Informationen und jegliche behördeninterne Korrespondenz über folgende Aspekte des von der Deutschen Bahn / DB Connect für die Freie und Hansestadt Hamburg betriebenen "StadtRAD"-Systems:
1. wie das in Anlage 11 des Betreibervertrages geregelte Qualitätskriterium 1 "Verfügbarkeit Leihräder" durch die FHH bzw. die Behörde überprüft wird;
2. ob und wie die FHH bzw. Behörde und/oder die DB das seit Jahren bestehende Problem der "Geisterräder" adressieren, d.h. laut StadtRAD-App (und vermutlich StadtRAD-Bericht an die FHH) an einer Station vorgeblich verfügbare Räder, die de facto nicht physisch an der Station verortet sind (d.h. auch nicht verfügbar);
3. inwieweit "Geisterräder" in die Bonus-/Malus-Berechnung einfließen oder überhaupt einfließen können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    7. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
Arno Niehm
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Arno Niehm
Betreff
Hamburg StadtRAD "Geisterräder" und Auswirkungen auf Betreibervertrag [#296307]
Datum
4. Januar 2024 23:12
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Informationen und jegliche behördeninterne Korrespondenz über folgende Aspekte des von der Deutschen Bahn / DB Connect für die Freie und Hansestadt Hamburg betriebenen "StadtRAD"-Systems: 1. wie das in Anlage 11 des Betreibervertrages geregelte Qualitätskriterium 1 "Verfügbarkeit Leihräder" durch die FHH bzw. die Behörde überprüft wird; 2. ob und wie die FHH bzw. Behörde und/oder die DB das seit Jahren bestehende Problem der "Geisterräder" adressieren, d.h. laut StadtRAD-App (und vermutlich StadtRAD-Bericht an die FHH) an einer Station vorgeblich verfügbare Räder, die de facto nicht physisch an der Station verortet sind (d.h. auch nicht verfügbar); 3. inwieweit "Geisterräder" in die Bonus-/Malus-Berechnung einfließen oder überhaupt einfließen können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arno Niehm Anfragenr: 296307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296307/
Mit freundlichen Grüßen Arno Niehm
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Ihr Schreiben vom 04.01.2024 Sehr geehrter Herr Niehm, vielen Dank für Ihre E-Mail an die Behörde für Wirtschaft…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Ihr Schreiben vom 04.01.2024
Datum
9. Januar 2024 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,8 KB


Sehr geehrter Herr Niehm, vielen Dank für Ihre E-Mail an die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI), die der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zuständigkeishalber weitergeleitet wurde. Ihre Mail habe ich den zuständigen Stellen mit der Bitte übermittelt, sich Ihres Anliegens anzunehmen. Bis zu einer Antwort von dort bitte ich Sie um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Niehm, vielen Dank für Ihre Anfrage #296307, die wir hiermit fristgerecht beantworten: Zu 1.…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Beantwortung [EXTERN] Hamburg StadtRAD "Geisterräder" und Auswirkungen auf Betreibervertrag [#296307]
Datum
29. Januar 2024 14:02
Status
Sehr geehrter Herr Niehm, vielen Dank für Ihre Anfrage #296307, die wir hiermit fristgerecht beantworten: Zu 1.: Zu dem in Anlage 11 des Betreibervertrages geregelten Qualitätskriterium 1 „Verfügbarkeit Leihräder“ übermittelt die Betreiberfirma DB Connect GmbH der zuständigen Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) quartalsweise die monatlichen Durchschnittswerte als Übersicht. Im Rahmen von Quartalsgesprächen gibt die DB Connect der BVM regelmäßig einen plausiblen Einblick in die Erhebungsmethodik der Flottenverfügbarkeit. Zu 2.: Der Begriff „Geisterräder“ ist im Zusammenhang mit dem StadtRAD-System bislang über keinen Weg aufgetaucht, weder seitens der DB Connect GmbH, noch seitens der BVM, noch seitens der Öffentlichkeit, der Medien oder der Politik. Das beschriebene Problem, dass lt. StadtRAD-App als verfügbar angezeigte Räder an den Stationen physisch nicht vorhanden sind, kommt in großem Stil nicht vor. Es kann in seltenen Fällen vorkommen, dass einzelne Räder nicht ordnungsgemäß an einer Station abgestellt wurden, sondern sich in unmittelbarer Nähe befinden. Die Stationen arbeiten mit Funk und ein nicht ordnungsgemäß abgestelltes Fahrrad wählt sich in die nächstgelegene Station ein, sofern es sich im Funkradius befindet. Dann kann es sein, dass ein Fahrrad so angezeigt wird, als befände es sich unmittelbar an der Station, steht aber bspw. auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Werden die Fahrräder aber korrekt abgestellt, kommt dieses Problem nahezu nicht vor. Zu 3.: In die Bonus-Malus-Berechnung fließen diejenigen Räder als verfügbar ein, die mindestens einmal am Tag entleihbar waren. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. Über die genannten Informationen hinausgehende behördeninterne Korrespondenz liegt nicht vor. Diese Antwort erfolgt abschließend und gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen