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Hamburg Wasser - Verträge mit Firmen der Privatwirtschaft

Welche Verträge ist die Hamburger Wasserwerke GmbH seit 2004 mit Privatfirmen eingegangen?

Ich bitte um Erstellung einer Übersicht mit Auftragsvolumen und Zweck der Auftragsvergabe.

Um Kostenvoranschlag für diese Anfrage wird gebeten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Oktober 2012
  • Frist
    8. November 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hamburg Wasser - Verträge mit Firmen der Privatwirtschaft
Datum
7. Oktober 2012 11:43
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Welche Verträge ist die Hamburger Wasserwerke GmbH seit 2004 mit Privatfirmen eingegangen? Ich bitte um Erstellung einer Übersicht mit Auftragsvolumen und Zweck der Auftragsvergabe. Um Kostenvoranschlag für diese Anfrage wird gebeten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in bedauerlicherweise hat sich die Beantwortung Ihrer Anfrage verzögert. Die Behörde fü…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
WG: Hamburg Wasser - Verträge mit Firmen der Privatwirtschaft
Datum
12. Dezember 2012 15:10
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrtAntragsteller/in bedauerlicherweise hat sich die Beantwortung Ihrer Anfrage verzögert. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) kann zu Ihrer Anfrage keine Auskunft erteilen, weil sie über die von Ihnen gewünschten Informationen nicht verfügt. Die Hamburger Wasserwerke hat die Geschäftsform einer GmbH, es gibt somit eine Geschäftsführung und einen Aufsichtsrat. Im Aufsichtsrat ist zwar die Behördenleitung der BSU vertreten, um eine gewisse Beratungsfunktion wahrzunehmen und Entscheidungen von größerer Bedeutung mitzugestalten und mitzutragen. Der Aufsichtsrat befasst sich jedoch nicht mit den alltäglichen Geschäften der HWW - aus diesem Grund liegen die von Ihnen abgefragten Verträge und Vertragsinhalte der BSU nicht vor. Wir bedauern, dass wir Ihnen hinsichtlich Ihres Anliegens keine weiteren Informationen geben können. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.