Hamburger Abituraufgaben in Mathematik für das Jahr 2019

Bitte senden Sie mir die Hamburger Abituraufgaben des Jahres 2019 im Fach Mathematik inklusive der Lösungen und den Lehrerhinweisen zu.

Der Antrag bezieht sich auf alle Varianten der Abiturprüfung - also beispielweise auf den Haupttermin, den Nachtermin sowie alle eventuellen Ersatz- und Zusatztermine jeglicher Art sowie alle Niveaus (Grund- bzw. Leistungskurs o. ä.) und unterschiedliche Taschenrechnertechnologien (CAS, GTR, TR etc.).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Dezember 2019
  • Frist
    29. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hamburger Abituraufgaben in Mathematik für das Jahr 2019 [#172730]
Datum
26. Dezember 2019 14:03
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte senden Sie mir die Hamburger Abituraufgaben des Jahres 2019 im Fach Mathematik inklusive der Lösungen und den Lehrerhinweisen zu. Der Antrag bezieht sich auf alle Varianten der Abiturprüfung - also beispielweise auf den Haupttermin, den Nachtermin sowie alle eventuellen Ersatz- und Zusatztermine jeglicher Art sowie alle Niveaus (Grund- bzw. Leistungskurs o. ä.) und unterschiedliche Taschenrechnertechnologien (CAS, GTR, TR etc.).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172730
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Schule und Berufsbildung
Ihre Anfrage Abituraufgaben Mathematik 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 26.12.2019 erbitt…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Ihre Anfrage Abituraufgaben Mathematik 2019
Datum
28. Januar 2020 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 26.12.2019 erbitten Sie die Zusendung aller Abituraufgaben im Fach Mathematik aus dem Jahr 2019. Hiermit informiere ich Sie darüber, dass die Herausgabe von Abituraufgaben entsprechend der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) gebührenpflichtig ist. Die Gebühren bewegen sich je nach Aufwand zwischen 15 und 125 € (derzeit geltender Gebührenrahmen). Die Gebühr für Ihre Anfrage wird etwa zwischen 25 € und 35 € liegen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) kann Ihrem Antrag ggf. nur unter Beachtung des Urheberrechts entsprechen. Lehrermaterialien sowie Hörverstehens- und Sprachmittlungsaufgaben bleiben von der Übermittlung ausgeschlossen, da die Wiederverwendung von Aufgaben, Aufgabenteilen und Teilaufgaben zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Auch eine Herausgabe nicht eingesetzter Abituraufgaben und der Aufgaben des Zweittermins erfolgt wegen der Wiederverwertbarkeit nicht. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Bitte unter diesen Gesichtspunkten aufrechterhalten oder zurückziehen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage Abituraufgaben Mathematik 2019 [#172730] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachr…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage Abituraufgaben Mathematik 2019 [#172730]
Datum
29. Januar 2020 08:48
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an mich. Bitte erklären Sie mir, warum meine Anfrage gebührenpflichtig sein soll und Ihre Behörde eine inhaltsgleiche Anfrage (vgl. https://fragdenstaat.de/a/158610) am 26. Juli 2019 durch Übersendung der nicht geschützten Teile der Abituraufgaben des Faches Mathematik aus dem Jahr 2019 kostenfrei beantwortet hat. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172730 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172730

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Schule und Berufsbildung
Gebührenpflicht für Abituraufgabenübermittlung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.01…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Gebührenpflicht für Abituraufgabenübermittlung
Datum
3. Februar 2020 09:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.01.2020, in der Sie um Erläuterung bitten, warum Ihre Anfrage gebührenpflichtig sein soll. Gerne teile ich Ihnen mit, dass sich die Gebührenpflicht für das Zugänglichmachen der von Ihnen begehrten Informationen aus §§ 11, 13 Absatz 4 Hamburgisches Transparenzgesetz i.V.m. §§ 2, 5, 6 Absatz 3 und 10 Gebührengesetz (GebG) sowie der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) ergibt. Die Behörde für Schule und Berufsbildung erhebt entsprechende Gebühren seit dem 01.11.2019. Mit freundlichen Grüßen