Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe

- Das Handbuch der Stadtverwatlung Köln. In der "DIENST-UND GESCHÄFTSANWEISUNGFÜR DIE ÜBERWACHUNGSKRÄFTE DES RUHENDEN VERKEHRS" in der 5 Auflage vom September 2019 der Stadt Köln wird auf Seite 7 geschrieben "Das allgemeine dienstliche Verhalten ist in Teil II, des Handbuchs der Stadtverwaltung Köln geregelt." Bitte senden senden Sie mir bitte das gesamte, aktuell gültige Handbuch der Stadtverwaltung Köln zu damit ich dort weiter lesen kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 4 Follower:innen
Thorsten Koch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe [#185209]
Datum
23. April 2020 17:21
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Handbuch der Stadtverwatlung Köln. In der "DIENST-UND GESCHÄFTSANWEISUNGFÜR DIE ÜBERWACHUNGSKRÄFTE DES RUHENDEN VERKEHRS" in der 5 Auflage vom September 2019 der Stadt Köln wird auf Seite 7 geschrieben "Das allgemeine dienstliche Verhalten ist in Teil II, des Handbuchs der Stadtverwaltung Köln geregelt." Bitte senden senden Sie mir bitte das gesamte, aktuell gültige Handbuch der Stadtverwaltung Köln zu damit ich dort weiter lesen kann.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185209
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Koch, vielen Dank für Ihr Interesse an den Regelungen zum Dienstbetrieb und Geschäftsablauf in…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Mü. // Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe [#185209]
Datum
7. Mai 2020 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, vielen Dank für Ihr Interesse an den Regelungen zum Dienstbetrieb und Geschäftsablauf innerhalb der Kölner Stadtverwaltung. Leider kann ich Ihnen aus technischen Gründen aktuell kein digitales oder pdf-Gesamtdokument des Handbuches Köln zur Verfügung stellen, da die aktuelle Version ausschließlich intern über das städtische Netz durch die Mitarbeitenden der Stadt Köln abgerufen werden kann. Auch eine Druckversion gibt es bereits seit vielen Jahren nicht mehr. Wenn das komplette Handbuch Köln somit in geeigneter Form für Sie erstellt werden würde, wäre dies mit einem nicht unerheblichen Arbeitsaufwand verbunden, für den nach dem Gebührentarif der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) eine Gebühr von 90 € erhoben werden müsste. Sofern Sie jedoch das Verwaltungshandeln der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Köln, der Schriftverkehr und die Sachbearbeitung im Allgemeinen interessiert, empfehle ich Ihnen ersatzweise den anliegenden Auszug aus dem Handbuch Köln. Wenn Sie indessen eine andere Information aus dem Handbuch Köln wünschen, bitte ich Sie, dies zu konkretisieren. Ich würde mich dann gezielt mit Ihrem konkreten Anliegen befassen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass in Teil II des Handbuches Köln nicht wie von Ihnen beschrieben, das allgemeine dienstliche Verhalten geregelt ist, sondern der allgemeine Geschäftsgang und Dienstbetrieb (siehe ebenfalls Anhang). Alternativ könnte Ihnen unter Beachtung der zurzeit gebotenen Vorsichtsmaßnahmen durch die Corona-Pandemie angeboten werden, sich das Handbuch Köln in digitaler Form persönlich vor Ort anzusehen (nach den Sommerferien und nach Terminvereinbarung). Es ist allerdings auch vorgesehen, das Handbuch Köln zu überarbeiten und die hiernach optimierte Fassung auch wieder als Gesamtdokument anzubieten. Da dies jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, muss ich Sie hierfür aber noch um ein wenig Geduld bitten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schrieben, dass es das Handbuch der Stadtverwaltung Köln nicht als PDF-Datei g…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Mü. // Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe [#185209]
Datum
8. Mai 2020 13:44
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schrieben, dass es das Handbuch der Stadtverwaltung Köln nicht als PDF-Datei gebe. Dann senden Sie mir bitte die Datei zu, welche auf dem PC geöffnet werden würde an dem ich das vor Ort bei Ihnen lesen könnte. Sie schrieben nämlich "[...]sich das Handbuch Köln in digitaler Form persönlich vor Ort anzusehen". Das heißt ganz logisch, dass ein Computer eine Datei öffnet. Senden Sie mir diese Datei zu. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185209 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Koch, das Handbuch Köln besteht aus über 200 Einzelseiten mit wieder unterschiedlichen Unterse…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Mü. // Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe [#185209]
Datum
8. Mai 2020 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, das Handbuch Köln besteht aus über 200 Einzelseiten mit wieder unterschiedlichen Unterseiten, die nicht ohne weiteres zusammenzustellen sind. Aus diesem Grund ist es mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden, Ihnen eine Gesamtdatei zusammenzustellen. Hier verweise ich höflich auf das Angebot dies zu tun, Ihnen aber gleichzeitig die dadurch entstehenden Gebühren in Rechnung zu stellen. Melden Sie sich gerne bei etwaigen Rückfragen! Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube mein Argument wurde missverstanden. Ich fasse es gerne erneut zusammen:…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Mü. // Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe [#185209]
Datum
10. Mai 2020 00:36
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube mein Argument wurde missverstanden. Ich fasse es gerne erneut zusammen: Sie schrieben am 07.05.2020 um 14:21Uhr folgendes: "Alternativ könnte Ihnen unter Beachtung der zurzeit gebotenen Vorsichtsmaßnahmen durch die Corona-Pandemie angeboten werden, sich das Handbuch Köln in digitaler Form persönlich vor Ort anzusehen (nach den Sommerferien und nach Terminvereinbarung)." Fazit daraus: Es ist als Datei vorhanden. Mein Wunsch bereits von Anfang an: Senden Sie mir diese Datei. Ich schrieb am 08.05.2020 um 13:44Uhr folgendes: "Senden Sie mir diese Datei zu." Sie schrieben mir als Antwort am 08.05.2020 um 14:19Uhr: "das Handbuch Köln besteht aus über 200 Einzelseiten mit wieder unterschiedlichen Unterseiten, die nicht ohne weiteres zusammenzustellen sind. Aus diesem Grund ist es mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden, Ihnen eine Gesamtdatei zusammenzustellen." Irgendwie liegt hier ein Missverständniss vor. Bitte drucken Sie auf keinen Fall die Seiten aus und scannen diese erneut ein. Das wäre die reinste Umweltschande und dafür werde ich auf keinen Fall bezahlen. Die Datei die "DIENST-UND GESCHÄFTSANWEISUNGFÜR DIE ÜBERWACHUNGSKRÄFTE DES RUHENDEN VERKEHRS in der 5 Auflage vom September 2019 der Stadt Köln" enhält besteht auch aus 110 Seiten. Die Anzahl der Seiten haben doch überhaupt gar keine Relevanz. Die zugehörige Datei namens DienstanweisungVKKln2019 hat eine Dateigröße von 1,2MB. Ein Selfie eines heutigen Smartphones verbraucht für das eine Selfie-Bild mehr Speicher als 1,2MB. Ich verstehe Ihre Argumente überhaupt nicht. Darum verweise ich erneut auf meine IFG-Anfrage welche weiterhin stand heute unbearbeitet geblieben ist. Senden Sie mir bitte endlich die Datei zu welche ich bei einer Einsicht auf dem Bildschirm eines mit meinem Steuergeld bezahlten PCs angezeigt bekommen würde. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185209 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Koch, ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei. Das Handbuch Köln besteht aus mehr als 200 …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Mü. // Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe [#185209]
Datum
10. Mai 2020 12:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei. Das Handbuch Köln besteht aus mehr als 200 Einzelseiten, die wiederrum in unterschiedliche Unterseiten unterteilt sind. Diese Seiten sind einzelne Webseiten in unserem Intranet. Vermutlich liegt genau hier unser Kommunikationsproblem. Sie gehen davon aus, dass es eine Gesamtdatei bzw. Gesamtwebseite gibt, dies ist aber nicht der Fall. Wir müssten aufwendig die einzelnen Seiten inkl. Unterseiten (HTML-Dateien) im PDF-Format drucken, dann als Gesamtdatei zusammenstellen und Ihnen dann übermitteln. Daraus resultiert ein nicht unerheblicher Zeitaufwand, für den die Gebühren entstehen. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, danke erst mal für die ungewöhnlich schnelle Antwort an einen Sonntag. Sie schrei…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Mü. // Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe [#185209]
Datum
11. Mai 2020 00:04
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke erst mal für die ungewöhnlich schnelle Antwort an einen Sonntag. Sie schreiben: "Wir müssten aufwendig die einzelnen Seiten inkl. Unterseiten (HTML-Dateien) im PDF-Format drucken[...]" Nein, dass müssen sie nicht. Das wäre auch Zeitverschwendung ihrerseits. Sie haben mir auch schon das Dateiformat erklärt - HTML. Das ist wunderbar und ich benötige keine kostenpflichtige umformatierung in ein anderes Dateiformat. Schicken Sie mir einfach die HTML-Datei vom Webserver. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185209 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
Guten Morgen Herr Koch, vielen Dank für Ihre Antwort! Leider muss ich mich wiederholen: Es handelt sich um mehr a…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Mü. // Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe [#185209]
Datum
11. Mai 2020 07:46
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Koch, vielen Dank für Ihre Antwort! Leider muss ich mich wiederholen: Es handelt sich um mehr als 200 HTML-Dateien, die aufwendig zu extrahieren sind. Daneben enthalten die HTML-Dateien Metainformationen, die ebenfalls aufwendig zu entfernen sind. Ich weise deshalb erneut auf die drei Möglichkeiten hin, die wir Ihnen bereits eröffneten: 1. Zusammenstellung einer Gesamtdatei im PDF-Format, anfallende Gebühren in Höhe von etwa 90 EUR. 2. Vereinbarung eines Vor-Ort Termins, in dem Sie sich gerne die Einzelseiten des Handbuchs Köln in unserem Intranet ansehen können. Dann würde auch klar werden, warum die Extraktion und Co. solch einen Zeitaufwand darstellt. 3. Abwarten des Abschlusses des Projektes zur Neufassung des Handbuchs Köln. Im Rahmen des Projektes wird das Handbuch Köln auch wieder standardmäßig als Gesamtdatei angeboten. Bitte teilen Sie uns mit, welche der Varianten Sie annehmen möchten. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die gelistete Möglichkeiten lege ich hiermit Einspruch ein. Selbst "wen…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Mü. // Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe [#185209]
Datum
11. Mai 2020 09:04
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die gelistete Möglichkeiten lege ich hiermit Einspruch ein. Selbst "wenn" jede einzelne Seite eine einzelne Datei sei(davon gehe ich nicht aus), befänden sich diese Dateien in einen Ordner auf ihren Server. Machen sie "rechtsklick auf Ordner, packen als zip datei"(grob vereinfacht geschrieben) und senden mir dann diese angeblich über 200 Einzeldateien. Die Arbeit wäre innerhalb von unter 1 Minute erledigt und schneller als das Verfassen ihrer letzten E-Mail von heute Morgen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185209 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Koch, leider ist die Sache nicht so einfach, wie Sie sich dies vorstellen. Ich verweise erneut…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Mü. // Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe [#185209]
Datum
11. Mai 2020 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, leider ist die Sache nicht so einfach, wie Sie sich dies vorstellen. Ich verweise erneut auf die von mir eröffneten drei Möglichkeiten. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe“ [#185209] [#185209]
Datum
14. Mai 2020 17:24
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir das bereits digital vorliegende Handbuch der Stadtverwaltung Köln nicht zugeschickt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anhänge: - 185209.pdf - 2020-05-07_1-InformationenfrKoch.pdf - 2020-05-07_1-TeilII.png Anfragenr: 185209 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.05.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe“ [#185209] [#185209]
Datum
15. Mai 2020 14:57
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.05.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang zum digitalen Handbuch d…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe“ [#185209] [#185209]
Datum
27. Mai 2020 11:37
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang zum digitalen Handbuch der Stadt Köln vom 23.4.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-4517/20 ________________________________________ Sehr geehrter Herr Koch, vielen Dank für Ihre Email vom 14.5., in der Sie um Vermittlung in dem o.g. Anliegen gebeten haben. Darin monieren Sie, dass Ihre Anfrage zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet worden wäre, da Ihnen das bereits digital vorliegende Handbuch der Stadtverwaltung Köln nicht zugeschickt würde. Der zwischen Ihnen und der Stadt Köln geführten, ausführlichen Korrespondenz konnte ich entnehmen, dass das komplette Handbuch inklusive aller Unterseiten gerade nicht bereits in Dateiform vorhanden ist. Ich habe es vielmehr so verstanden, dass alle im Intranet verlinkten Seiten in einzelnen Dateien abgespeichert sind. Eine Zusammenführung aller Inhalte in einer Datei wäre mit dem in Höhe von 90 € kalkulierten Verwaltungsaufwand verbunden. Aus meiner Sicht hat die Stadt dies in ihren mehrfachen Schreiben plausibel und für mich glaubhaft und nachvollziehbar dargelegt. Sie hingegen gehen davon aus, dass die Zusammenfassung innerhalb einer Minute erledigt wäre. Die Dateistrukturen der Stadt Köln sind mir unbekannt, weshalb ich keine qualifizierte Aussage zu Ihrer Frage treffen kann, jedoch halte ich die Begründung des durch die Zusammenfassung entstehenden Aufwands für plausibel und durch § 11 Abs. 1 IFG NRW gedeckt. Vielleicht wäre die von der Stadt vorgeschlagene Alternative der Durchsicht vor Ort tatsächlich hilfreich, zum Einen um die Informationen zu überblicken und zum anderen, um die Argumentation besser nachvollziehen zu können. Daher empfehle ich Ihnen, dieses Angebot zu überdenken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich im Ergebnis den Sachverhalt nicht gegenüber der Stadt aufgreifen werde. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für diese Antwort. Ich möchte Ihnen vorerst mitteilen, dass unerwarteter Wei…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe“ [#185209] [#185209]
Datum
31. Mai 2020 00:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für diese Antwort. Ich möchte Ihnen vorerst mitteilen, dass unerwarteter Weise mehrere Menschen offensichtlich Interesse an dieses Handbuch haben. Sogar Arne Semsrott, der Projektleiter von https://fragdenstaat.de hat von sich aus ungefragt Unterstützung bei dieser Anfrage geleistet. Dies bedeutet, dass die hiesige Anfrage vermutlich vor Gericht landen wird wenn die Information nicht zugeschickt wird. Sie können das Interesse mehrere Menschen auf der Webseite selbst nachschlagen: https://fragdenstaat.de/anfrage/handbuch-der-stadtverwaltung-koln-in-der-aktuellen-ausgabe Um Gerichtskapazitäten nicht sinnlos zu verschwenden, würde ich mich freuen, wenn Sie dabei helfen könnten die geforderte Informationen zu erhalten indem Sie vermitteln. Ich vermute, dass Herr Dennis Häuser irgend einen Punkt noch missversteht. Ich möchte auch an dieser Stelle auf meine aufgrund der Weigerung nochmals ganz klar formulierte IFG-Anfrage hier verweisen: https://fragdenstaat.de/anfrage/die-html-dateien-des-handbuch-der-stadtverwaltung-koln-in-der-aktuellen-ausgabe/ Zu der neu gestellten IFG-Anfrage gab es überraschender Weise bisher gar keine Rückmeldung. Überraschend daher, da ansonsten die Antworten sehr schnell kamen und bei meiner neuen IFG-Anfrage seit über 2 Wochen keine Antwort kommt. Wenn noch weitere ca 2 Wochen vergehen, wird diese IFG-Anfrage auch bei Ihnen zwecks Vermittlung landen. Und nun zur hiesigen IFG-Anfrage: 1. Es ist bekannt, dass das Handbuch als digitale HTML-Datei(en) vorliegt. 2. Es ist fachlich überall nachlesbar, dass auf den Servern eine logische Dateistruktur existiert. 3. Eine Dateiumwandlung und die damit verbundene Arbeitszeitverschwendung wurde an keinster Stelle von mir gefordert. Eine möglichst kurze, technische Erklärung: Webseiten im Internet und im Intranet sind so aufgebaut, dass sich die HTML-Dateien in in eine Baumstruktur in Ordner befinden. Ich versuche das hier schriftlich zu skizzieren. () bedeutet Ordner mit HTML-Datei(en). Beispiel: (Hauptseite) -> [Klick auf z.B. "Dokumente"] -> (Dokumente) -> [Klick auf z.B. Handbücher] -> (Handbücher) -> [Klick auf z.B. Handbuch Stadtverwaltung Köln] -> (Handbuch Stadtverwaltung Köln) -> [Klick auf z.B. Teil 2] -> (Teil 2 - Allgemeiner Geschäftsgang und Dienstbetrieb) ... Der vom Stadt Köln Mitarbeiter namens Dennis Häuser genannte Punkt, dass mehrere Unterseiten existieren, bezweifel ich so wie sie nicht. Jedoch ist seine Vorgehensweise von mir weder gewünscht noch zeiteffizient. Das wäre in Betracht auf Arbeitseffizienz so, als würde ein Behördenmitarbeiter eine E-Mail erhalten und um diese an einen Kollegen weiter zu leiten würde er diese ausdrucken, dann das Papier nehmen, zum Kollegen mit nur dem einen Blatt Papier zur Fuß gehen, es dem Kollgegen geben, dieser Kollege scannt dann die E-Mail auf sein PC ein und verbringt dann noch Zeit damit das Papier DSGVO-Konform wieder zu schreddern. So eine Arbeitsweise wäre einfach nur falsch, da so eine Arbeitsweise mit unseren Steuergelder nicht finanziert werden darf und unter finanzieller Strafe aus Privatvermögen von Behördenmitarbeiter stehen sollte. Zurück zu meiner IFG-Anfrage. Ich habe die Ordnerstruktur erklärt. Die Information wie es aussieht habe ich teilweise aus dem zugesandtem Screenshot "TeilII.png" welche ich von Dennis Häuser erhalten habe. Gewünschte Vorgehensweise welche einen minimalen Zeitaufwand haben wird: Dennis Häuser macht am Server einen rechtsklick auf den Ordner mit mit beispielsweise den Namen (Handbuch Stadtverwaltung Köln) und sagt dann packen als Archiv. Fertig. Diese Datei wird mir dann zugeschickt. Meine IFG Anfrage ist damit dann erledigt, da sich darin alle Dateien befinden. Falls Sie ggf. weitere Fragen dazu haben wie ein als Server arbeitender Computer funktioniert und datenmäßig aufgebaut wird, können Sie mir diese gerne stellen. Bitte stellen Sie die Frage(n) aber möglichst zeitnah, damit die IFG-Anfrage nicht noch unnötig zeittechnisch in die Länge gezogen wird. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185209 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Thorsten Koch
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe“ [#185209] [#185209]
Datum
9. Juli 2020 12:15
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Handbuch der Stadtverwaltung Köln in der aktuellen Ausgabe“ vom 23.04.2020 (#185209) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185209/
Kommunalverwaltung Köln
Ihre Anfrage betreffend Handbuch Köln über fragdenstaat.de; hier: Aktuelle Fassung des Handbuch Köln Sehr geehrter…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihre Anfrage betreffend Handbuch Köln über fragdenstaat.de; hier: Aktuelle Fassung des Handbuch Köln
Datum
10. Juli 2020 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, uns ist es gelungen, eine arbeitsökonomische Zusammenstellung der aktuellen Fassung des Handbuch Köln zu erstellen. Anbei finden Sie die einzelnen Teile des Handbuchs in vier PDF-Dateien. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
AW: Ihre Anfrage betreffend Handbuch Köln über fragdenstaat.de; hier: Aktuelle Fassung des Handbuch Köln [#185209]…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Ihre Anfrage betreffend Handbuch Köln über fragdenstaat.de; hier: Aktuelle Fassung des Handbuch Köln [#185209]
Datum
10. Juli 2020 14:12
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dennis Häuser Sie sandten mir Teile vom Handbuchs der Stadtverwaltung Köln. Mein Antrag lautete "Bitte senden senden Sie mir bitte das gesamte, aktuell gültige Handbuch der Stadtverwaltung Köln zu damit ich dort weiter lesen kann." 1. Bitte teilen Sie mir mit welche Seiten vom Handbuch noch fehlen. 2. Bitte teilen Sie mir den Grund weshalb Sie nicht wie von mir beantragt das gesamte Handbuch der Stadt Köln zugeschickt haben. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185209 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
AW: Ihre Anfrage betreffend Handbuch Köln über fragdenstaat.de; hier: Aktuelle Fassung des Handbuch Köln [#185209]…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Ihre Anfrage betreffend Handbuch Köln über fragdenstaat.de; hier: Aktuelle Fassung des Handbuch Köln [#185209]
Datum
10. Juli 2020 16:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koch, heute Morgen übersandten wir Ihnen das Handbuch Köln in seiner aktuell gültigen Fassung. Dabei wurden alle Einzelseiten des Handbuch Kölns (HTML-Dateien) zusammengeführt und für Sie übersichtlich aufbereitet. Da das Handbuch Köln aus vier Hauptkapiteln besteht, wurden die PDF-Dateien auch in dieser Form für Sie bereitgestellt. Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch
AW: Ihre Anfrage betreffend Handbuch Köln über fragdenstaat.de; hier: Aktuelle Fassung des Handbuch Köln [#185209]…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Ihre Anfrage betreffend Handbuch Köln über fragdenstaat.de; hier: Aktuelle Fassung des Handbuch Köln [#185209]
Datum
14. Juli 2020 17:22
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr Dennis Häuser, könnten Sie mir noch das Inhaltsverzeichnis und so etwas wie das Deckblatt zuschicken auf welches geschrieben steht um welche Handbuchausgabe es sich hier handelt? Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185209 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
AW: Ihre Anfrage betreffend Handbuch Köln über fragdenstaat.de; hier: Aktuelle Fassung des Handbuch Köln [#185209]…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Ihre Anfrage betreffend Handbuch Köln über fragdenstaat.de; hier: Aktuelle Fassung des Handbuch Köln [#185209]
Datum
14. Juli 2020 18:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koch, dem Anhang können Sie das aktuelle Inhaltsverzeichnis entnehmen. Eine Versionierung des Handbuchs wird nicht durchgeführt. Erst ab der neuen Version, die noch dieses Jahr in Kraft tritt, wird es wieder ein Gesamtdokument inkl. Versionierung geben.. Die Ihnen letzte Woche zugesandte Version des Handbuch Köln umfasst alle aktuell gültigen Kapitel des Handbuchs. Gerne können Sie sich Vor-Ort ein Bild von der aktuellen Ausgabe in unserem Intranet machen. Mit freundlichen Grüßen

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Thorsten Koch
AW: Ihre Anfrage betreffend Handbuch Köln über fragdenstaat.de; hier: Aktuelle Fassung des Handbuch Köln [#185209]…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
AW: Ihre Anfrage betreffend Handbuch Köln über fragdenstaat.de; hier: Aktuelle Fassung des Handbuch Köln [#185209]
Datum
14. Juli 2020 18:12
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr Dennis Häuser, ich danke Ihnen für die schnelle Rückmeldung und Nachlieferung des Inhaltsverzeichnis. Damit ist die hiesige IFG-Anfrage für mich meiner Vermutung nach erfolgreich abgeschlossen worden. Ich werde voraussichtlich später im Jahr 2020 die dann aktualisierte Fassung des Handbuchs anfragen. Hinweis: Der erfolgreiche Abschluss der hiesigen IFG-Anfrage hat keinen Einfluss auf andere von mir gestellte IFG-Anfragen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 185209 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]