Handelskammer InnovationsCampus

Anfrage an: Handelskammer Hamburg

Verträge und Gutachten zur rechtlichen und technischen Due-Diligence für den Handelskammer InnovationsCampus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2014
  • Frist
    23. Dezember 2014
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Tobias Bergmann
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Handelskammer Hamburg Details
Von
Tobias Bergmann
Betreff
Handelskammer InnovationsCampus [#8052]
Datum
20. November 2014 16:29
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Verträge und Gutachten zur rechtlichen und technischen Due-Diligence für den Handelskammer InnovationsCampus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Tobias Bergmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Bergmann
Handelskammer Hamburg
Sehr geehrter Herr Bergmann, zu dem von Ihnen angesprochenen Projekt gibt es keine Verträge, die als "Vertr…
Von
Handelskammer Hamburg
Betreff
Antwort: WG: Handelskammer InnovationsCampus [#8052]
Datum
24. November 2014 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bergmann, zu dem von Ihnen angesprochenen Projekt gibt es keine Verträge, die als "Verträge und Gutachten zur rechtlichen und technischen Due Diligence für den Handelskammer InnovationsCampus" anzusehen sind. Gegebenenfalls bitten wir um nähere Angaben.. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Bergmann
Was ist Due Dilligence [#8052] Sehr geehrte Damen und Herren, Unter Real Estate Due Diligence versteht man die „ge…
An Handelskammer Hamburg Details
Von
Tobias Bergmann
Betreff
Was ist Due Dilligence [#8052]
Datum
25. November 2014 18:02
An
Handelskammer Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Unter Real Estate Due Diligence versteht man die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf, Verkauf oder Bau von Immobilien das Vertragsobjekt im Vorfeld geprüft wird. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Anlegerschutz- und Kapitalmarktrecht der Vereinigten Staaten. Due-Diligence-Prüfungen bei Immobilien beinhalten eine systematische Stärken-Schwächen-Analyse des gewünschten Objekts, eine Analyse der mit dem Bau und Kauf des Grundstückes verbundenen Risiken. Gegenstand der Prüfungen sind zum Beispiel strategische Positionierung, Bilanzen, sachliche und personelle Ressourcen, finanzielle, rechtliche und technische Risiken oder Umweltlasten. Vor diesem Hintergrund versuche ich meine Frage zu präzisieren: Wurde im oben genannten Sinne eine Due Dilligence für den Handelskammer Innovationscampus vorgenommen? Wenn für eine solche Due Dilligence externe Dienstleister beauftragt wurden, bitte ich Sie mir die entsprechenden Verträge und Gutachten zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Bergmann Anfragenr: 8052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Handelskammer Hamburg
Sehr geehrter Herr Bergmann, auch wir haben noch einmal recherchiert, um Missverständnisse zu vermeiden. Die fol…
Von
Handelskammer Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. November 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bergmann, auch wir haben noch einmal recherchiert, um Missverständnisse zu vermeiden. Die folgende Definition zum Suchbegriff &quot;Due Diligence&quot; (die im entscheidenden Kern auch mit der Beschreibung in Wikipedia übereinstimmt) haben wir aus Gablers Wirtschaftslexikon kopiert. Kurzerklärung: sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, die durch einen potenziellen Käufer eines Unternehmens vorgenommen wird. Ausführliche Erklärung: engl. für gebührende Sorgfalt; 1. Begriff: sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, die durch einen potenziellen Käufer eines Unternehmens vorgenommen wird. 2. Ziel einer Due Diligence ist es, sich so weit wie möglich abzusichern, dass die Annahmen und Voraussetzungen, auf die sich ein Kaufangebot für ein Unternehmen bezieht, zutreffen und alle relevanten Risiken identifiziert worden sind. 3. Die Durchführung einer Due Diligence wird grundsätzlich von Fachleuten vonseiten des Käuferunternehmens und unter Zuhilfenahme von externen Beratern vorgenommen. Im Rahmen dieser Prüfung werden verschiedene Informationsquellen genutzt, wobei insbesondere Unternehmensunterlagen bzw. -daten analysiert und Gespräche mit dem Management des Zielunternehmens geführt werden. Eine Due Diligence bezieht sich dabei i.d.R. auf verschiedene Teilbereiche, von denen v.a. die Financial Due Diligence (Prüfung der finanziellen Lage), Market bzw. Commercial Due Diligence (Marktanalyse, Analyse des Geschäftsmodells), Legal Due Diligence (Prüfung rechtlicher Aspekte) und Tax Due Diligence (Prüfung steuerlicher Aspekte) von hoher Bedeutung sind. Darüber hinaus werden Formen der kulturellen, technischen, mitarbeiterbezogenen sowie der umweltbezogenen Due Diligence von immer größerer Bedeutung. Eine Due Diligence findet insbesondere vor Abschluss des Unternehmenskaufvertrages statt, wobei manche Teilaspekte auch danach durchgeführt werden können. Beim HKIC handelt es sich nicht um einen Unternehmenskauf, auch nicht um den Kauf einer Immobilie, auch nicht um den Kauf eines Grundstücks. Beim HKIC ging und geht es nicht um eine Transaktion, sondern um einen Neubau auf der Grundlage eines Sondernutzungsvertrages für den Luftraum oberhalb der U-Bahn. Insofern findet der Begriff &quot;Due Diligence&quot; (und der dahinter stehende Prozess) gemäß der einschlägig anerkannten Definition in diesem Kontext keine Anwendung. Beim Bau eines Objekts - wie im Fall des HKIC - ist &quot;die gebotene Sorgfalt&quot; Bestandteil der &quot;normalen&quot; Leistungsverträge, insbesondere mit Planern, Architekten und ausführenden Firmen, die für die Einhaltung der jeweils &quot;gebotenen Sorgfalt&quot; auch die Haftung zu übernehmen haben und die sich gegen entsprechende Risiken üblicherweise auch durch eine Haftpflichtversicherung absichern. Für eine spezielle technische und rechtliche Prüfung und Bewertung in der Art, wie sie bei der Übernahme einer bestehenden Immobilie durch den Käufer stattfindet, (Mietverträge, Wartungsverträge, technischer Zustand, baulicher Zustand, Genehmigungs-Situation), gab es beim Bau unseres Objekts insofern keinen Anlass.