Sehr geehrter Herr Bergmann,
auch wir haben noch einmal recherchiert, um Missverständnisse zu vermeiden. Die folgende Definition zum Suchbegriff "Due Diligence" (die im entscheidenden Kern auch mit der Beschreibung in Wikipedia übereinstimmt) haben wir aus Gablers Wirtschaftslexikon kopiert.
Kurzerklärung:
sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, die durch einen potenziellen Käufer eines Unternehmens vorgenommen wird.
Ausführliche Erklärung:
engl. für gebührende Sorgfalt; 1. Begriff: sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse, die durch einen potenziellen Käufer eines Unternehmens vorgenommen wird.
2. Ziel einer Due Diligence ist es, sich so weit wie möglich abzusichern, dass die Annahmen und Voraussetzungen, auf die sich ein Kaufangebot für ein Unternehmen bezieht, zutreffen und alle relevanten Risiken identifiziert worden sind.
3. Die Durchführung einer Due Diligence wird grundsätzlich von Fachleuten vonseiten des Käuferunternehmens und unter Zuhilfenahme von externen Beratern vorgenommen. Im Rahmen dieser Prüfung werden verschiedene Informationsquellen genutzt, wobei insbesondere Unternehmensunterlagen bzw. -daten analysiert und Gespräche mit dem Management des Zielunternehmens geführt werden. Eine Due Diligence bezieht sich dabei i.d.R. auf verschiedene Teilbereiche, von denen v.a. die Financial Due Diligence (Prüfung der finanziellen Lage), Market bzw. Commercial Due Diligence (Marktanalyse, Analyse des Geschäftsmodells), Legal Due Diligence (Prüfung rechtlicher Aspekte) und Tax Due Diligence (Prüfung steuerlicher Aspekte) von hoher Bedeutung sind. Darüber hinaus werden Formen der kulturellen, technischen, mitarbeiterbezogenen sowie der umweltbezogenen Due Diligence von immer größerer Bedeutung. Eine Due Diligence findet insbesondere vor Abschluss des Unternehmenskaufvertrages statt, wobei manche Teilaspekte auch danach durchgeführt werden können.
Beim HKIC handelt es sich nicht um einen Unternehmenskauf, auch nicht um den Kauf einer Immobilie, auch nicht um den Kauf eines Grundstücks. Beim HKIC ging und geht es nicht um eine Transaktion, sondern um einen Neubau auf der Grundlage eines Sondernutzungsvertrages für den Luftraum oberhalb der U-Bahn. Insofern findet der Begriff "Due Diligence" (und der dahinter stehende Prozess) gemäß der einschlägig anerkannten Definition in diesem Kontext keine Anwendung.
Beim Bau eines Objekts - wie im Fall des HKIC - ist "die gebotene Sorgfalt" Bestandteil der "normalen" Leistungsverträge, insbesondere mit Planern, Architekten und ausführenden Firmen, die für die Einhaltung der jeweils "gebotenen Sorgfalt" auch die Haftung zu übernehmen haben und die sich gegen entsprechende Risiken üblicherweise auch durch eine Haftpflichtversicherung absichern. Für eine spezielle technische und rechtliche Prüfung und Bewertung in der Art, wie sie bei der Übernahme einer bestehenden Immobilie durch den Käufer stattfindet, (Mietverträge, Wartungsverträge, technischer Zustand, baulicher Zustand, Genehmigungs-Situation), gab es beim Bau unseres Objekts insofern keinen Anlass.