Handelsregisterbekanntmachungen nach dem 1. August 2022

Werden die Handelsregisterbekanntmachungen mit Inkrafttreten des Dirug nach dem 1. August 2022 weitergeführt?

Wenn nein, wie wird gewährleistet, dass die Öffentlichkeit sich über Veränderungen bei Firmen informieren kann (ohne, was praktisch unmöglich ist, alle Auszüge einzeln zu überprüfen)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden die Handel…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
Handelsregisterbekanntmachungen nach dem 1. August 2022 [#252063]
Datum
24. Juni 2022 15:05
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden die Handelsregisterbekanntmachungen mit Inkrafttreten des Dirug nach dem 1. August 2022 weitergeführt? Wenn nein, wie wird gewährleistet, dass die Öffentlichkeit sich über Veränderungen bei Firmen informieren kann (ohne, was praktisch unmöglich ist, alle Auszüge einzeln zu überprüfen)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252063/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 24. Juni 2022 Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 24. Juni 2022
Datum
25. Juli 2022 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen