Handelt es sich bei Stellen in der BWI und bei der Cyberagentur auch um öffentliche Ämter ?

nach § 33 GG Abs. 2 hat "jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte".
Handelt es sich bei den zu besetzenden Stellen in der BWI und der Cyberagentur nun um öffentliche Ämter in dem o.g. Sinne oder handelt es sich um eine "normale" Stelle (GmbH) ?
Nach welchen Richtlinien werden die zu besetzenden Stellen dotiert, wenn sie nicht nach TVöD geregelt werden ?

Wieviel verdient eigentlich der Geschäftsführer der BWI?
Und wieviel verdient der Forschungsdirektor der Cyberagentur?

Gibt es Regeln nach der BHO oder wer entscheidet/kontrolliert, dass die Stellen nicht zu hoch dotiert werden?

Müssen eigentliche sämtliche Stellen für die BWI und der Cyberagentur ausgeschrieben werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
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Nicolas Heyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach § 33 GG Abs.…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Nicolas Heyer
Betreff
Handelt es sich bei Stellen in der BWI und bei der Cyberagentur auch um öffentliche Ämter ? [#236487]
Datum
30. Dezember 2021 13:41
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach § 33 GG Abs. 2 hat "jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte". Handelt es sich bei den zu besetzenden Stellen in der BWI und der Cyberagentur nun um öffentliche Ämter in dem o.g. Sinne oder handelt es sich um eine "normale" Stelle (GmbH) ? Nach welchen Richtlinien werden die zu besetzenden Stellen dotiert, wenn sie nicht nach TVöD geregelt werden ? Wieviel verdient eigentlich der Geschäftsführer der BWI? Und wieviel verdient der Forschungsdirektor der Cyberagentur? Gibt es Regeln nach der BHO oder wer entscheidet/kontrolliert, dass die Stellen nicht zu hoch dotiert werden? Müssen eigentliche sämtliche Stellen für die BWI und der Cyberagentur ausgeschrieben werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236487/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Nicolas Heyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Heyer
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1709 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 30. Dezember 2021 (s.u.) …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Handelt es sich bei Stellen in der BWI und bei der Cyberagentur auch um öffentliche Ämter ? [#236487]
Datum
4. Januar 2022 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1709 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 30. Dezember 2021 (s.u.) Sehr geehrter Herr Heyer, hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um Informationen zu Sachständen und um die Beantwortung konkreter Fragen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 30.12.2021 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Handelt es sich bei Stellen in der BWI und bei der Cyberagentur auch um öffentliche Ämter ? [#236487]
Datum
11. Januar 2022 15:53
Status
Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 30.12.2021 2. Schreiben von BMVg R I 1 vom 04.01.2022 Sehr geehrter Herr Heyer, vielen Dank zu Ihrer Anfrage vom 30.12.2021. Zu den einzelnen Fragen teilen wir Ihnen Folgendes mit: Frage 1: Handelt es sich bei den zu besetzenden Stellen in der BWI und der Cyberagentur um öffentliche Ämter im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG oder handelt es sich um eine "normale" Stelle (GmbH)? Bei den zu besetzenden Stellen in der BWI GmbH ("BWI") und in der Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH ("Cyberagentur") handelt es sich nicht um öffentliche Ämter im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG, da beide Gesellschaften in privatrechtlicher Form organisiert sind und keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen. Innerhalb der BWI GmbH gilt dies insbesondere auch für Positionen im Cyber Innovation Hub der Bundeswehr. Frage 2: Nach welchen Richtlinien werden die zu besetzenden Stellen dotiert, wenn sie nicht nach TVöD geregelt werden? Die Entscheidung über die Dotierung der Stellen in der BWI und der Cyberagentur obliegt der Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft. Die Geschäftsführung orientiert sich dabei an den für die jeweilige Gesellschaft geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Marktüblichkeit. Bei der Cyberagentur, die dem sog. "Verbot der Besserstellung" unterliegt, bestehen zudem Genehmigungsvorbehalte des Aufsichtsrates. Frage 3: Wieviel verdient eigentlich der Geschäftsführer der BWI? Die Vergütung des Geschäftsführers der BWI ergibt sich aus dem Beteiligungsbericht des Bundes. Dieser Bericht ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen ("BMF") unter https://www.bundesfinanzministerium.d... abrufbar. Frage 4: Wieviel verdient der Forschungsdirektor der Cyberagentur? Die Vergütung des Forschungsdirektors der Cyberagentur ist aus dem Corporate Governance Bericht ersichtlich, der auf deren Homepage unter https://www.cyberagentur.de/veroeffen... frei abrufbar ist. Frage 5: Gibt es Regeln nach der BHO oder wer entscheidet/ kontrolliert, dass die Stellen nicht zu hoch dotiert werden? Bei der BWI entscheidet der Aufsichtsrat über die Dotierung der Geschäftsführerstellen. Der Aufsichtsrat richtet sich dabei nach den geltenden Gesetzen und insbesondere nach den Vorgaben im Public Corporate Governance Kodex (PCGK) (vgl. insbesondere Teil I Ziffer 5.3 des PCGK). Der PCGK ist auf der Homepage des BMF einsehbar. Maßstab ist dabei insbesondere die Marktüblichkeit der Geschäftsführervergütungen in vergleichbaren Unternehmen. Bei der Cyberagentur entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Vergütung der Geschäftsführer. Die Entscheidungsmaßstäbe entsprechen den oben für die BWI dargestellten, ergänzt um das "Verbot der Besserstellung". Frage 6: Müssen eigentlich sämtliche Stellen für die BWI und der Cyberagentur ausgeschrieben werden? Es besteht grundsätzlich weder bei der BWI, noch bei der Cyberagentur als juristischen Personen des Privatrechts eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen. Die Cyberagentur schreibt zur Erreichung eines größtmöglichen Adressatenkreises gerade in ihrer Aufbauphase alle bei ihr zu besetzenden Stellen transparent öffentlich aus. Mit freundlichen Grüßen