Handlungsanleitung für eine Kraftstoffversorgung im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls

- Leitfaden als Handlungsanleitung für eine Kraftstoffversorgung im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls, der auf Initiative des Bund-Länder-Ausschusses Mineralöl (BLA) im Oktober 2017 durch das BMWi gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Erdölbevorratungsverband (EBV) entwickelt wurde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Leitfaden als Han…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handlungsanleitung für eine Kraftstoffversorgung im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls [#152156]
Datum
23. Juni 2019 04:56
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Leitfaden als Handlungsanleitung für eine Kraftstoffversorgung im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls, der auf Initiative des Bund-Länder-Ausschusses Mineralöl (BLA) im Oktober 2017 durch das BMWi gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Erdölbevorratungsverband (EBV) entwickelt wurde
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag vom 23.06.2019 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Sehr geehrteAntragsteller/in ich best…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 23.06.2019 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
15. Juli 2019 09:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 23.06.2019 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIA4 - "Gas- und Ölmärkte, Krisenvorsorge" zuständig. Bitte teilen Sie uns eine zustellfähige Adresse mit, die wir für die weitere Bearbeitung des Antrags benötigen. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Thema Kraftstoffversorgung im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 23.06.2019 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#152156] Sehr geehrteAntragstelle…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 23.06.2019 beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [#152156]
Datum
20. Juli 2019 18:06
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 1 Abs. 2 IFG bitte ich um Übersendung per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre IFG-Anfrage #152156 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 23.06.2019 [#152156] beantragten Sie Informa…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre IFG-Anfrage #152156
Datum
23. Juli 2019 17:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 23.06.2019 [#152156] beantragten Sie Informationszugang nach § 1 Abs. 1 IFG zum "Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Ausgestaltung der Krisenvorsorge für eine Kraftstoffversorgung bei einem langanhaltenden, großflächigen Stromausfall". Anliegend erhalten Sie den hierauf erlassenen Bescheid vom 23.07.2019 sowie den Leitfaden in Kopie." Mit freundlichen Grüßen