Handlungsanleitungen der Berliner Polizei zur Benutzung des Strafverfolger-Portals von Facebook (facebook.com/records)

Anfrage an: Polizei Berlin

Bei der Polizei Berlin existieren Handlungsanleitungen, in denen die erforderlichen Arbeitsschritte zur Nutzung des Facebook-Portals facebook.com/records erläutert werden. Bitte senden Sie mir die Handlungsanleitungen zu.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/17494

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handlungsanleitungen der Berliner Polizei zur Benutzung des Strafverfolger-Portals von Facebook (facebook.com/records) [#18390]
Datum
21. Oktober 2016 06:19
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei der Polizei Berlin existieren Handlungsanleitungen, in denen die erforderlichen Arbeitsschritte zur Nutzung des Facebook-Portals facebook.com/records erläutert werden. Bitte senden Sie mir die Handlungsanleitungen zu. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat.de, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/17494
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihre Anfrage entnehmen Sie bitte dem Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
Handlungsanleitungen der Berliner Polizei zur Benutzung des Strafverfolger-Portals von Facebook (facebook.com/records) [#18390]
Datum
31. Oktober 2016 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
PNP17509polizei.berlin.de_20161031_160202.pdf
57,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihre Anfrage entnehmen Sie bitte dem Anhang. Mit freundlichen Grüßen