Handlungsanweisungen und Schulungsunterlagen zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) / Taser

aktuelle Handlungsanweisungen und Schulungsunterlagen zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG). Nach meiner Kenntnis betrifft das die Aktenzeichen 21 - 19 00 00 - 0008/ 0020, Version: 1.1 und Aktenzeichen 21 - 19 00 00 - 0008/ 0020, Version: 1.0

Allerdings könnten auch über die benannten Aktenzeichen hinaus Dokumenten betroffen sein, die ich ebenso beantragen möchte.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aktuelle Handlungsanweisungen und Sch…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Handlungsanweisungen und Schulungsunterlagen zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) / Taser [#294364]
Datum
7. Dezember 2023 11:56
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuelle Handlungsanweisungen und Schulungsunterlagen zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG). Nach meiner Kenntnis betrifft das die Aktenzeichen 21 - 19 00 00 - 0008/ 0020, Version: 1.1 und Aktenzeichen 21 - 19 00 00 - 0008/ 0020, Version: 1.0 Allerdings könnten auch über die benannten Aktenzeichen hinaus Dokumenten betroffen sein, die ich ebenso beantragen möchte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter Anfragenr: 294364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294364/ Postanschrift Sabrina Winter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)
Bundespolizeipräsidium
20231207_Eingangsbestätigung P-100011_P- Ref_71_00003#0105 Sehr geehrte Frau Winter, hiermit bestätige ich den …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
20231207_Eingangsbestätigung
Datum
7. Dezember 2023 15:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P- Ref_71_00003#0105 Sehr geehrte Frau Winter, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Antwortbescheid IFG / Abgelehnt
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid IFG / Abgelehnt
Datum
5. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
AW: Antwortbescheid IFG / Abgelehnt [#294364]
Sehr << Anrede >> Ihr Brief mit dem Ablehnungsbescheid …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
AW: Antwortbescheid IFG / Abgelehnt [#294364]
Datum
14. Februar 2024 17:45
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Brief mit dem Ablehnungsbescheid hat mich am 14.2.2024 erreicht (Ihr Zeichen: P-100011_P-Ref_71_00003#0106#0006). Die Herausgabe der beantragten Dokumente verweigern Sie und begründen das mit §3 Nr. 4 IFG. Dagegen lege ich Widerspruch ein. Ich verweise auf das Urteil Urt. v. 24.08.2023, Az. 29 K 5628/21 des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf sowie BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08. Daher kommt es nicht auf die Einstufung als Verschlusssache an. Vielmehr müssen die materiellen Voraussetzungen für die Einstufung vorliegen. Dies wurde hier nicht dargelegt. Des Weiteren ist nicht erkennbar, wie die Veröffentlichung der angefragten Informationen nachteilige Auswirkungen für die Tätigkeit der Polizei haben sollten. Warum Sie nach erneuter Überprüfung des Dokuments die Einstufung als Verschlusssache für gerechtfertigt halten, wird nicht dargelegt und ist somit nicht nachzuvollziehen. Sie schreiben, dass die Kenntnisnahme durch Unbefugter für die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei als Sicherheitsbehörde und somit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Länder nachteilig sein könnte. Wie dieser Nachteil entstehen soll, begründen sie nicht. Somit kommen Sie Ihrer Darlegungspflicht nicht nach. Ich verweise an dieser Stelle darauf, dass die Dienstanweisungen für DEIG in Ländern wie NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein bereits öffentlich einsehbar sind. Weiterhin schreiben Sie, die Unterlagen ließen womöglich Rückschlüsse auf die Einsatztaktiken und Einsatzverfahren der Bundespolizei zu, die die Eigensicherung der Einsatzkräfte und den Einsatzerfolg insgesamt beeinträchtigen. Auch hier zeigen Sie nicht auf, wie das passieren sollte. Zumal es nicht nachvollziehbar ist, wie auf Grundlage von Handlungsanweisungen,Schulungsunterlagen, einem Erprobungskonzept und einer Gesamterfassung Rückschlüsse auf Einsatztaktiken der Polizei überhaupt möglich sein sollten. Diese Argumentation erscheint an dieser Stelle unplausibel und unpassend. Ich möchte betonen, dass die bundespolizeilichen Dienstanweisungen für DEIG ein erhebliches öffentliches Interesse genießen. Diese Informationen sind von Bedeutung, um die Transparenz staatlicher Maßnahmen sicherzustellen und die Einhaltung der Verhältnismäßigkeit bei polizeilicher Gewaltanwendung zu gewährleisten. Das IFG zielt darauf ab, die Informationszugänglichkeit zu fördern und sollte großzügig im Sinne des öffentlichen Interesses ausgelegt werden. Freundliche Grüße Sabrina Winter
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
AW: Antwortbescheid IFG / Abgelehnt [#294364]
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Via
Fax
Betreff
AW: Antwortbescheid IFG / Abgelehnt [#294364]
Datum
14. Februar 2024 17:47
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
34,4 KB

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Bundespolizeipräsidium
Widerspruch zurückgewiesen
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch zurückgewiesen
Datum
5. April 2024
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-04-11-polizei-schulungsunterlagen.pdf
888,0 KB