Handlungsempfehlung für die sichere Übermittlung der Wahlergebnisse

Ich erbitte die aktuelle Version der Handlungsempfehlung für die sichere Übermittlung der Wahlergebnisse, wie in der BPK vom 14.07.2021 erwähnt.

Ergebnis der Anfrage

Hier gibt es die Handlungsempfehlung: https://fragdenstaat.de/a/225217

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich erbitte die a…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Handlungsempfehlung für die sichere Übermittlung der Wahlergebnisse [#225214]
Datum
19. Juli 2021 21:50
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich erbitte die aktuelle Version der Handlungsempfehlung für die sichere Übermittlung der Wahlergebnisse, wie in der BPK vom 14.07.2021 erwähnt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 225214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225214/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Langner, zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem I…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Handlungsempfehlung für die sichere Übermittlung der Wahlergebnisse [#225214]
Datum
5. August 2021 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Übersendung einer persönlichen E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Sollten Sie bis zum 12.08.2021 keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf den Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Auswahlmöglichkeiten. Das von Ihnen zitierte Urteil halte ich …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Handlungsempfehlung für die sichere Übermittlung der Wahlergebnisse [#225214]
Datum
5. August 2021 12:40
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Auswahlmöglichkeiten. Das von Ihnen zitierte Urteil halte ich für rechtsfehlerhaft und gehe davon aus, dass dieses in der folgenden Instanz revidiert werden wird. Solange verwenden Sie bitte meine andere "persönliche" Email: <<E-Mail-Adresse>> Im Übrigen ist es Ihnen nicht gesetzlich verboten eine Bearbeitung eines Antrages ohne eine "persönliche" Email durchzuführen. Es ist eine Entscheidung Ihrer Ministerien, wofür Sie persönlich sicherlich nichts können. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 225214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225214/

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. August 2021
Status
Anfrage abgeschlossen