Handlungsempfehlungen des RKI

Gutachten, Stellungsnahmen und sämtliche weiteren relevanten Dokumente bezüglich der RKI Handreichung vom 19.3.2021 "ControlCOVID". Insbesondere solche aus denen hervorgeht warum Ihr Ministerium seit einem Monat bewusst entgegen der Empfehlungen der zuständigen Bundesoberbehörde agiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2021
  • Frist
    21. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten, Stellungsnahmen…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handlungsempfehlungen des RKI [#218672]
Datum
18. April 2021 14:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten, Stellungsnahmen und sämtliche weiteren relevanten Dokumente bezüglich der RKI Handreichung vom 19.3.2021 "ControlCOVID". Insbesondere solche aus denen hervorgeht warum Ihr Ministerium seit einem Monat bewusst entgegen der Empfehlungen der zuständigen Bundesoberbehörde agiert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 218672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218672/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Handlungsempfehlungen des RKI [#218672]
Datum
28. April 2021 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Handlungsempfehlungen des RKI [#218672]
Datum
1. Juni 2021 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: Das Dokument“ ControlCOVI…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Handlungsempfehlungen des RKI [#218672]
Datum
10. Juni 2021 14:23
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrem unten stehenden Antrag erteile ich folgende Auskunft: Das Dokument“ ControlCOVID - Optionen zur stufenweisen Rücknahme der COVID-19-bedingten Maßnahmen bis Ende des Sommers 2021“ wird schrittweise weiterentwickelt und steht derzeit auf dem Entwicklungsstand 1. Juni 2021 zum Download zur Verfügung (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Am Ende des Dokumentes sind alle genutzten Quellen aufgelistet. Das Dokument ControllCOVID beschreibt im Kontext sinkender Fallzahlen und der fortschreitenden Immunisierung der Bevölkerung mögliche Öffnungsschritte und Überlegungen zur Rücknahme von Nicht-Pharmazeutischen Interventionen auf verschiedenen Ebenen. Aus infektionsepidemiologischer Sicht ist es erforderlich sicherzustellen, dass durch die Rücknahme der Maßnahmen eine Rückkehr in einen exponentiellen Anstieg der SARS-CoV2-Infektionszahlen verhindert, und die Fallzahlen weiter in einen kontrollierbaren Bereich gesenkt werden, bis sich auf Populationsebene Immunität durch die Impfungen einstellt bzw. der Bevölkerung ein Impfangebot gemacht wurde. Das aktualisierte Stufenkonzept ControlCOVID berücksichtigt den Einfluss steigender Impfquoten bei Öffnungsschritten. ControlCOVID soll als Hilfestellung verstanden werden, welches die Entwicklung von Öffnungsplänen für den Einsatz bevölkerungsbezogener antiepidemischer Maßnahmen möglichst evidenzbasiert unterstützt. Über Coronaschutzmaßnahmen entscheiden die Bundesregierung und die Landesregierungen in enger Abstimmung. Die Auskunft erfolgt gebührenfrei. Weitere einschlägige Informationen liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen,