Handlungshilfe Polizei Sachsen und THW

Die Handlungshilfe des THW und der Polizei Sachsen / PD Ostsachsen.
Der Landesverband hat dazu auf Facebook berichtet. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden

https://www.facebook.com/THW.Sachsen.Thueringen/posts/pfbid02jcP1iD6gU6LqjRm6wdzP

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Handlungshilfe des THW und der Po…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Handlungshilfe Polizei Sachsen und THW [#282536]
Datum
26. Juni 2023 19:43
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Handlungshilfe des THW und der Polizei Sachsen / PD Ostsachsen. Der Landesverband hat dazu auf Facebook berichtet. Personenbezogene Daten Dritter können geschwärzt werden https://www.facebook.com/THW.Sachsen.Thueringen/posts/pfbid02jcP1iD6gU6LqjRm6wdzP
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282536/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem Informationsfreihei…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Handlungshilfe Polizei Sachsen und THW [#282536]
Datum
30. Juni 2023 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite "Frag den Staat" nicht sichergestellt. Ich möchte Sie daher bitten, mir für die Zustellung des Bescheides eine persönliche E-Mail-Adresse oder eine Postanschrift zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie können mir die Informationen an meine Postanschrift senden. Mit freundlichen Grüßen << Antra…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Handlungshilfe Polizei Sachsen und THW [#282536]
Datum
30. Juni 2023 19:01
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie können mir die Informationen an meine Postanschrift senden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282536/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bescheid nach IFG
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid nach IFG
Datum
6. Juli 2023
Status
Anfrage abgeschlossen