Handlungskonzept „Professionelle Einsatzbewältigung“ - Konsequentes Einschreiten fortentwickeln - bürgernahe Polizei bewahren im Zuständigkeitsbereich des PP Dortmund

Das 2017 von Uwe Thieme im LAFP erarbeitete Handlungskonzept „Professionelle Einsatzbewältigung“ - Konsequentes Einschreiten fortentwickeln - bürgernahe Polizei bewahren im Zuständigkeitsbereich des PP Dortmund

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2023
  • Frist
    25. März 2023
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Handlungskonzept „Professionelle Einsatzbewältigung“ - Konsequentes Einschreiten fortentwickeln - bürgernahe Polizei bewahren im Zuständigkeitsbereich des PP Dortmund [#271256]
Datum
23. Februar 2023 14:44
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das 2017 von Uwe Thieme im LAFP erarbeitete Handlungskonzept „Professionelle Einsatzbewältigung“ - Konsequentes Einschreiten fortentwickeln - bürgernahe Polizei bewahren im Zuständigkeitsbereich des PP Dortmund
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 271256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271256/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)

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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Handlungskonzept „Professionelle Einsatzbewältigung“ - Konsequente…
An Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Handlungskonzept „Professionelle Einsatzbewältigung“ - Konsequentes Einschreiten fortentwickeln - bürgernahe Polizei bewahren im Zuständigkeitsbereich des PP Dortmund [#271256]
Datum
28. März 2023 11:23
An
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Handlungskonzept „Professionelle Einsatzbewältigung“ - Konsequentes Einschreiten fortentwickeln - bürgernahe Polizei bewahren im Zuständigkeitsbereich des PP Dortmund“ vom 23.02.2023 (#271256) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>