Handout für den Außendienst zur Ahndung Tatbestände nach neuem BKat

In einer Antwort zu einer Einwohnerfrage in der Bezirksvertretung Mülheim am 30.1.2023 erklärte die Verwaltung, dass der Außendienst ein Handout erhalten hat, um die Tatbestände des neuen BKat richtig ahnden zu können. Bitte schicken Sie mir dieses Handout zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2023
  • Frist
    4. März 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
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Betreff
Handout für den Außendienst zur Ahndung Tatbestände nach neuem BKat [#269300]
Datum
2. Februar 2023 16:20
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Antwort zu einer Einwohnerfrage in der Bezirksvertretung Mülheim am 30.1.2023 erklärte die Verwaltung, dass der Außendienst ein Handout erhalten hat, um die Tatbestände des neuen BKat richtig ahnden zu können. Bitte schicken Sie mir dieses Handout zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269300/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Könnten Sie mir bitte den Eingang meiner IFG Anfrage vom 2. Februar 2023 bestätigen? Mit freundlichen…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Handout für den Außendienst zur Ahndung Tatbestände nach neuem BKat [#269300]
Datum
14. Februar 2023 10:26
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Könnten Sie mir bitte den Eingang meiner IFG Anfrage vom 2. Februar 2023 bestätigen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269300/
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Guten Tag, Nach dem Handbuch für die Stadtverwaltung sollen Anfragen an Sie innerhalb von drei Wochen erledigt we…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
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Betreff
AW: Handout für den Außendienst zur Ahndung Tatbestände nach neuem BKat [#269300]
Datum
24. Februar 2023 13:56
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Nach dem Handbuch für die Stadtverwaltung sollen Anfragen an Sie innerhalb von drei Wochen erledigt werden. Ist eine solche Frist nicht möglich, so soll mit Zwischenbescheid eine realistische Frist kommuniziert werden. Diese drei Wochen sind bereits verstrichen, eine Eingangsbestätigung oder eine Bearbeitung meiner Anfrage sind Sie mir bisher schuldig geblieben. Bitte schicken Sie mir einen solchen Zwischenbescheid, mit Frist und Grund für die Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269300/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Handout für den Außendienst zur Ahndung Tatbestände nach neuem BKa…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
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Betreff
AW: Handout für den Außendienst zur Ahndung Tatbestände nach neuem BKat [#269300]
Datum
15. März 2023 07:35
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Handout für den Außendienst zur Ahndung Tatbestände nach neuem BKat“ vom 02.02.2023 (#269300) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> leider ist Ihre vorherige Anfrage bisher nicht bei uns eingegangen. Ich b…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: Handout für den Außendienst zur Ahndung Tatbestände nach neuem BKat [#269300]
Datum
15. März 2023 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> leider ist Ihre vorherige Anfrage bisher nicht bei uns eingegangen. Ich bitte Sie, Ihre Anfragen zukünftig direkt an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Nur so können wir eine fristgerechte Beantwortung garantieren. Anbei übersende ich Ihnen die von Ihnen angefragte Information. Mit freundlichen Grüßen