"Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten" aus Ihrem Intranet

"Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten" aus Ihrem Intranet

Bereits am 17.11.23 und damit vor über 1 Monat nach IFG NRW wurden Sie unter dem folgenden Link um die einfache Information gebeten, ob die Handreichung aus dem Jahr 2017 der Gerichtsverwaltung bekannt sei: https://fragdenstaat.de/a/289419

Sie werden zitiert

Ergebnis der Anfrage

Die Gerichtsverwaltung hat anscheinend etwas zu verheimlichen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: &q…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
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Betreff
"Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten" aus Ihrem Intranet [#295513]
Datum
24. Dezember 2023 14:48
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten" aus Ihrem Intranet Bereits am 17.11.23 und damit vor über 1 Monat nach IFG NRW wurden Sie unter dem folgenden Link um die einfache Information gebeten, ob die Handreichung aus dem Jahr 2017 der Gerichtsverwaltung bekannt sei: https://fragdenstaat.de/a/289419 Sie werden zitiert
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295513/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sozialgericht Düsseldorf
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (auto…
Von
Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf
Datum
24. Dezember 2023 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die juristischen Entscheiderinnen und Entscheider, d.h. insbesondere die Kammervorsitzenden, können demnach zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Eingabe als rechtlich nicht wirksam zu bewerten ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege - per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Die so genannten professionellen Einreicher werden zudem auf die weiteren Einschränkungen gemäß § 65d SGG hingewiesen. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf [#295513] Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „"Handrei…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf [#295513]
Datum
30. Januar 2024 08:52
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „"Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten" aus Ihrem Intranet“ vom 24.12.2023 (#295513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Sozialgericht Düsseldorf
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (auto…
Von
Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf
Datum
30. Januar 2024 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die juristischen Entscheiderinnen und Entscheider, d.h. insbesondere die Kammervorsitzenden, können demnach zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Eingabe als rechtlich nicht wirksam zu bewerten ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege - per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Die so genannten professionellen Einreicher werden zudem auf die weiteren Einschränkungen gemäß § 65d SGG hingewiesen. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf [#295513] Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „"Handrei…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf [#295513]
Datum
1. Februar 2024 19:57
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „"Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten" aus Ihrem Intranet“ vom 24.12.2023 (#295513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Düsseldorf
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (auto…
Von
Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Rückantwort vom Sozialgericht Düsseldorf
Datum
1. Februar 2024 19:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Sozialgericht Düsseldorf gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die juristischen Entscheiderinnen und Entscheider, d.h. insbesondere die Kammervorsitzenden, können demnach zu dem Ergebnis kommen, dass Ihre Eingabe als rechtlich nicht wirksam zu bewerten ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege - per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Die so genannten professionellen Einreicher werden zudem auf die weiteren Einschränkungen gemäß § 65d SGG hingewiesen. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Düsseldorf
Eingabe vom 30.01.2024 Der Präsident DE 340-169 Wie in der E-Mail vom 02.01.2024 bereits mitgeteilt, wurde Ihr An…
Von
Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Eingabe vom 30.01.2024
Datum
6. Februar 2024 09:36
Status
Warte auf Antwort
Der Präsident DE 340-169 Wie in der E-Mail vom 02.01.2024 bereits mitgeteilt, wurde Ihr Antrag zuständigkeitshalber an das Ministerium der Justiz weitergeleitet. Eine Frist wurde aus unserer Sicht demnach nicht überschritten. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingabe vom 30.01.2024 [#295513] Guten Tag, dann haben Sie also am 2.1.24 (erst) zu der bereits am 17.11.23 h…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingabe vom 30.01.2024 [#295513]
Datum
6. Februar 2024 12:37
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, dann haben Sie also am 2.1.24 (erst) zu der bereits am 17.11.23 hier https://fragdenstaat.de/a/289419 angefragten Information (bloß) weitergeleitet. Der Weiterleitung wurde aber nicht nur nicht zugestimmt, sondern in der Anfrage selbst aktiv widersprochen: " Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. " Zudem sei auf das Verarbeitungsverbot nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verwiesen. Haben Sie eine gem. EuGH vom 9.2.23 weisungsfreie Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO, die nicht selbst Mittel und Zwecke von Datenverarbeitungen mitabwägt? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 295513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295513/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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AW: Eingabe vom 30.01.2024 [#295513] Guten Tag, wie sieht es mit Pflichten nach Art. 12 Abs. 3, Art. 19 DSGVO aus…
An Sozialgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingabe vom 30.01.2024 [#295513]
Datum
25. März 2024 08:48
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie sieht es mit Pflichten nach Art. 12 Abs. 3, Art. 19 DSGVO aus? Die Informationsfreiheitsanfrage „"Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten" aus Ihrem Intranet“ vom 24.12.2023 (#295513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Sozialgericht Düsseldorf
Automatische Antwort: Eingabe vom 30.01.2024 [#295513] Ich bin in der Zeit vom 19.. bis 25.03.2024 abwesend, die E…
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Sozialgericht Düsseldorf
Betreff
Automatische Antwort: Eingabe vom 30.01.2024 [#295513]
Datum
25. März 2024 08:48
Status
Warte auf Antwort
Ich bin in der Zeit vom 19.. bis 25.03.2024 abwesend, die E-Mails werden nicht weitergeleitet.Bitte wenden sie sich in dringenden Fällen an <<E-Mail-Adresse>>.

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AW: Automatische Antwort: Eingabe vom 30.01.2024 [#295513] Guten Tag, gibt es in der an Ihrem Gericht zum Einsatz…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Eingabe vom 30.01.2024 [#295513]
Datum
12. April 2024 16:39
An
Sozialgericht Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gibt es in der an Ihrem Gericht zum Einsatz kommenden Handreichung aus dem Jahr 2017 mitten im Klageverfahren gegen Deutschland nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie sowie weiteren Verfahren (Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie etc.) wenigstens Hinweise auf Betroffenenrechte nach der DSGVO? Mit freundlichen Grüßen