Sehr geehrter Herr Barucker,
wir kommen auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.01.2023 (Aktenzeichen: 2.13.04/0005#0006) an das Robert Koch-Institut (RKI) zurück und teilen Ihnen hierzu das Folgende mit:
1. Welche Länder waren die zwei von Frau Hanefeld angesprochenen Länder und welchen Ansatz verfolgten diese Länder?
Das Planspiel drehte sich um zwei fiktive Länder. Informationen zum Planspiel finden Sie, i.S.d. § 9 Abs. 3 IFG aus allgemeinen Quellen öffentlich zugänglich, auf der Website der Johns Hopkins Universität unter:
https://www.centerforhealthsecurity.org/our-work/exercises/2022-catastrophic-contagion/
2. Was war die Rolle von Frau Hanefeld in der Übung?
Frau Hanefeld hat als unabhängige Expertin an dem Planspiel teilgenommen.
3. Wann begannen die Planungen für die Pandemieübung und wer hat diese durchgeführt?
Das RKI hat die Pandemieübung weder geplant noch durchgeführt, amtliche Informationen liegen dem RKI hierzu folglich nicht vor. Informationen zum Planspiel finden Sie, i.S.d. § 9 Abs. 3 IFG aus allgemeinen Quellen öffentlich zugänglich, auf der Website der Johns Hopkins Universität unter:
https://www.centerforhealthsecurity.org/our-work/exercises/2022-catastrophic-contagion/
4. War Frau Hanefeld als „Leiterin der „RKI WHO HUB Stabsstelle“ bei dieser Veranstaltung oder in einer anderen Funktion?
Die Einladung galt Frau Hanefeld persönlich.
5. Wer hat Reise und Teilnahme von Frau Hanefeld finanziert?
Reise und Teilnahme wurden von der Bill und Melinda Gates Stiftung getragen.
6. Gibt es einen öffentlich einsehbaren Ablaufplan inklusive eines Protokolls des Geschehen?
Ein solcher Plan liegt dem RKI nicht vor. Informationen zum Planspiel finden Sie, im Sinne des § 9 Abs. 3 IFG aus allgemeinen Quellen öffentlich zugänglich, auf der Website der Johns Hopkins Universität unter:
https://www.centerforhealthsecurity.org/our-work/exercises/2022-catastrophic-contagion/
7. Ist das WHO HUB des ZIG eine eigenständige Körperschaft oder rechtlich und finanziell mit dem RKI verbunden und wenn ja, inwiefern?"
Die RKI WHO Hub Stabstelle ist eine Stabstelle verortet am Zentrum Internationaler Gesundheitsschutz, einer Abteilung des RKI. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des RKI unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/ZIG/ZIG-WHO-HUB/ZIG_WHO_HUB_node.html#:~:text=Der% 20WHO%20Hub%20for%20Pandemic%20and%20Epidemic%20Intelligence%20nahm%20seine,Charit%C3%A9%20%E2%80% 93%20Universit%C3%A4tsmedizin%20Berlin%20als%20Gr%C3%BCndungspartner
Darüber hinaus liegen dem RKI hinsichtlich Ihrer Anfrage keine weiteren amtlichen Informationen im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht.
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig.
Mit freundlichen Grüßen