Hanefeld "Catastrophic Contagion"

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 24. Oktober 2022 nahm die Leiterin des Zentrum für Internationalen Gesundheitsschutz (ZIG) Johanna Hanefeld an der Pandemieübung "Catastrophic Contagion" teil und sie beschreibt in einer Podiumsdiskussion ihre Eindrücke des Planspiels.

1. Welche Länder waren die zwei von Frau Hanefeld angesprochenen Länder und welchen Ansatz verfolgten diese Länder?
2. Was war die Rolle von Frau Hanefeld in der Übung?
3. Wann begannen die Planungen für die Pandemieübung und wer hat diese durchgeführt?
4. War Frau Hanefeld als „Leiterin der „RKI WHO HUB Stabsstelle“ bei dieser Veranstaltung oder in einer anderen Funktion?
5. Wer hat Reise und Teilnahme von Frau Hanefeld finanziert?
6. Gibt es einen öffentlich einsehbaren Ablaufplan inklusive eines Protokolls des Geschehen?
7. Ist das WHO HUB des ZIG eine eigenständige Körperschaft oder rechtlich und finanziell mit dem RKI verbunden und wenn ja, inwiefern?

Ich danke Ihnen für ihre Zeit, meine Fragen zu beantworten

Quellen
1. Frau Hanefelds Aussagen zur Pandemieübung: https://grandchallenges.org/video/pandemic-prep-exercise-where-do-we-go-here
2. Papier zur Pandemieübung: https://stars.library.ucf.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1029&context=jicrcr

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • 12 Follower:innen
Bastian Barucker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren Am 24.…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Bastian Barucker
Betreff
Hanefeld "Catastrophic Contagion" [#267727]
Datum
14. Januar 2023 14:53
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren Am 24. Oktober 2022 nahm die Leiterin des Zentrum für Internationalen Gesundheitsschutz (ZIG) Johanna Hanefeld an der Pandemieübung "Catastrophic Contagion" teil und sie beschreibt in einer Podiumsdiskussion ihre Eindrücke des Planspiels. 1. Welche Länder waren die zwei von Frau Hanefeld angesprochenen Länder und welchen Ansatz verfolgten diese Länder? 2. Was war die Rolle von Frau Hanefeld in der Übung? 3. Wann begannen die Planungen für die Pandemieübung und wer hat diese durchgeführt? 4. War Frau Hanefeld als „Leiterin der „RKI WHO HUB Stabsstelle“ bei dieser Veranstaltung oder in einer anderen Funktion? 5. Wer hat Reise und Teilnahme von Frau Hanefeld finanziert? 6. Gibt es einen öffentlich einsehbaren Ablaufplan inklusive eines Protokolls des Geschehen? 7. Ist das WHO HUB des ZIG eine eigenständige Körperschaft oder rechtlich und finanziell mit dem RKI verbunden und wenn ja, inwiefern? Ich danke Ihnen für ihre Zeit, meine Fragen zu beantworten Quellen 1. Frau Hanefelds Aussagen zur Pandemieübung: https://grandchallenges.org/video/pandemic-prep-exercise-where-do-we-go-here 2. Papier zur Pandemieübung: https://stars.library.ucf.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1029&context=jicrcr
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bastian Barucker Anfragenr: 267727 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267727/ Postanschrift Bastian Barucker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bastian Barucker
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 14.01.2023 Sehr geehrter Herr Barucker, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.01.2023
Datum
17. Januar 2023 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Barucker, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0005#0006. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 14.01.2023 - Az. 2.13.04/0005#0006 Sehr geehrter Herr Barucker, wir kommen auf Ihre Anfrage nach…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.01.2023 - Az. 2.13.04/0005#0006
Datum
14. April 2023 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Barucker, wir kommen auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.01.2023 (Aktenzeichen: 2.13.04/0005#0006) an das Robert Koch-Institut (RKI) zurück und teilen Ihnen hierzu das Folgende mit: 1. Welche Länder waren die zwei von Frau Hanefeld angesprochenen Länder und welchen Ansatz verfolgten diese Länder? Das Planspiel drehte sich um zwei fiktive Länder. Informationen zum Planspiel finden Sie, i.S.d. § 9 Abs. 3 IFG aus allgemeinen Quellen öffentlich zugänglich, auf der Website der Johns Hopkins Universität unter: https://www.centerforhealthsecurity.org/our-work/exercises/2022-catastrophic-contagion/ 2. Was war die Rolle von Frau Hanefeld in der Übung? Frau Hanefeld hat als unabhängige Expertin an dem Planspiel teilgenommen. 3. Wann begannen die Planungen für die Pandemieübung und wer hat diese durchgeführt? Das RKI hat die Pandemieübung weder geplant noch durchgeführt, amtliche Informationen liegen dem RKI hierzu folglich nicht vor. Informationen zum Planspiel finden Sie, i.S.d. § 9 Abs. 3 IFG aus allgemeinen Quellen öffentlich zugänglich, auf der Website der Johns Hopkins Universität unter: https://www.centerforhealthsecurity.org/our-work/exercises/2022-catastrophic-contagion/ 4. War Frau Hanefeld als „Leiterin der „RKI WHO HUB Stabsstelle“ bei dieser Veranstaltung oder in einer anderen Funktion? Die Einladung galt Frau Hanefeld persönlich. 5. Wer hat Reise und Teilnahme von Frau Hanefeld finanziert? Reise und Teilnahme wurden von der Bill und Melinda Gates Stiftung getragen. 6. Gibt es einen öffentlich einsehbaren Ablaufplan inklusive eines Protokolls des Geschehen? Ein solcher Plan liegt dem RKI nicht vor. Informationen zum Planspiel finden Sie, im Sinne des § 9 Abs. 3 IFG aus allgemeinen Quellen öffentlich zugänglich, auf der Website der Johns Hopkins Universität unter: https://www.centerforhealthsecurity.org/our-work/exercises/2022-catastrophic-contagion/ 7. Ist das WHO HUB des ZIG eine eigenständige Körperschaft oder rechtlich und finanziell mit dem RKI verbunden und wenn ja, inwiefern?" Die RKI WHO Hub Stabstelle ist eine Stabstelle verortet am Zentrum Internationaler Gesundheitsschutz, einer Abteilung des RKI. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des RKI unter: https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/ZIG/ZIG-WHO-HUB/ZIG_WHO_HUB_node.html#:~:text=Der% 20WHO%20Hub%20for%20Pandemic%20and%20Epidemic%20Intelligence%20nahm%20seine,Charit%C3%A9%20%E2%80% 93%20Universit%C3%A4tsmedizin%20Berlin%20als%20Gr%C3%BCndungspartner Darüber hinaus liegen dem RKI hinsichtlich Ihrer Anfrage keine weiteren amtlichen Informationen im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen