Hängeseilbrücke Mörsdorf, Gegendarstellung des Landesrechnungshofes zur Stellungnahme der VGV Kastellaun
Gegendarstellung des Landesrechnungshofes LRH zur Stellungnahme der VGV Kastellaun.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Nähe der hunsrücker Ortschaft Mörsdorf soll eine Hängeseilbrücke (http://haengeseilbruecke.de/) errichtet werden.
Im entsprechenden Bericht des Landesrechnungshofs (http://upload.quickleak.org/file/160522509452C528DDBEBAD/) wird eindeutig ausgewiesen, dass das Ziel einer Förderung nicht erreicht würde.
Hier auszugsweise einige Textpassagen aus dem Bericht des Landesrechnungshofes:
- „Das Ziel der Förderung wird nicht erreicht.“
- „Die Grundlagen und Methodik [zur Berechung der Besucherzahlen] sind nicht nachvollziehbar“.
- „Die Gesamtfinanzierung der Brücke ist nicht gesichert. … Die Kosten sind um mindestens 302.500 € höher als … im Förderantrag angegeben.“
- „Der Rechnungshofs hat erhebliche Zweifel an der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens.“
- „Die in der Machbarkeitsstudie geschätzte Zahl von 180.000 Besuchern übertrifft schon die Zahl der Wanderer auf dem gesamten Saar-Hunsrück-Steig erheblich. Dies ist unrealistisch.“
- „Sie [die Hängeseilbrücke] schafft keinen nennenswerten touristischen Mehrwert für die Region“.
- „Die angegebenen Bau- und Planungskosten haben sich bereits vor Baubeginn (Stand Januar 2015) erhöht und sind zudem unvollständig:“
- „Die laufenden jährlichen Kosten betragen damit rund 14.000 €. Sie sind doppelt so hoch wie in der Finanzierungsplanung zum Förderantrag angegeben. Auch hier ist nicht erkennbar, wie die Finanzierung gesichert ist.“
- „... der Rechnungshof [hat] erhebliche Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit der Hängeseilbrücke.“
- „Nach Auffassung des Rechnungshofs besteht aus den o.g. Gründen [u.a. wg. naturschutzrechtlicher Einschätzung] ein hohes Prozessrisiko im Falle einer Klage Dritter.“
- „Nach dem Ergebnis der Prüfung des Rechnungshofs wird aus den dargelegten Gründen weder der Förderzweck erreicht noch ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Darüber hinaus ist die Hängeseilbrücke nach Auffassung des Rechnungshofs im Außenbereich nicht genehmigungsfähig.“
Die Verbandsgemeindeverwaltung (VGV) Kastellaun geht in ihrer Stellungnahme (http://upload.quickleak.org/file/72158082752C533A030D9A/) nicht, bzw. nur äußerst unzureichend auf die genannten Kritikpunkte des Rechnungshofes ein. Zudem bleiben einige der Kern-Kritikpunkte völlig unkommentiert. Diese höchst unzulängliche Stellungnahme, gepaart mit der daraus erkennbaren Auffassung damit dennoch die Beanstandungen des LRH ausgeräumt zu haben, können vom Rechnungshof nicht akzeptiert werden. Es ist übliche Praxis und daher mit Sicherheit davon auszugehen, dass der LRH sich in einer Gegendarstellung erneut geäußert hat.
Ich bitte Sie, mir diese Gegendarstellung -unter Hinweis auf §3 Abs.2 in Verbindung mit §10 LUIG- per Email zuzusenden.
Falls Sie nicht Adressat des besagten Berichtes sind, teilen Sie mir bitte diesen mit.
Vielen Dank !
Information nicht vorhanden
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Datum24. Juli 2015
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25. August 2015
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Sie stellen eine Menge Fragen zu der im Bau befindlichlichen touristischen Attraktion, der Hängeseilbrücke Geierlay in Mörsdorf.
Als Normalbürger, dem daran gelegen ist, daß die strukturschwache Gegend des Hunsrücks gefördert wird, finde ich ihr Aufbegehren gegen die Hängeseilbrücke sehr befremdlich.
Haben Sie genauso gegen die Investitionen bei der Burg Balduinseck aufbegehrt?
Kennen Sie die Besucherzahlen des Skywalk im Kirner Land? Mal so als Vergleich... Sie betreiben hier stänkern unter falschen Voraussetzungen.
Wer sind Sie eigentlich?
In Mörsdorf sind Sie nicht bekannt - das ist auch der Grund, warum ich hier per Pseudonym schreibe. Mich dagegen kennt man in Mörsdorf.
Bitte veröffentlichen Sie in wessen Auftrag Sie hier schreiben und geben Sie uns bekannt wieso Sie persönlich an einem Scheitern des Projekts interessiert sind.
Mit freundlichen Grüßen