Hängeseilbrücke Mörsdorf, Gegendarstellung des Rechnungshofes zur Stellungnahme der VGV Kastellaun

Betreff:
Hängeseilbrücke Mörsdorf
Gegendarstellung des Rechnungshofes
zur Stellungnahme der VGV Kastellaun

Bezug:
Veröffentlichung des RH-Berichtes
und der dazu ergangenen Stellungnahme der VGV Kastellaun

Mit der Offenlegung o.g. Berichte war der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die Sichtweise einer anerkannten, objektiven Prüfstelle zu dem Thema zu informieren.

Die VGV sieht die Beanstandungen des LRH in ihrer Stellungnahme zu dem Bericht jedoch grundsätzlich als ausgeräumt an. Sie hat dies auch öffentlich kundgetan und damit den Eindruck bei den Bürgern hinterlassen, als wäre mit dem Projekt (nun) alles in Ordnung.

Sie ist allerdings bei verschiedenen Punkten nicht auf den Kern der Kritik eingegangen, sondern hat ihre bekannte Sichtweise wiederholt. So schätzt sie z.B. die künftig zu erwartenden Besucherzahlen auf dem gleichen Weg, wie in der Machbarkeitsstudie zuvor, nur auf einer aktualisierten Ausgangsbasis, während der RH grundsätzlich ja das Verfahren für völlig ungeeignet hält (Planungsbüro hat eine „eigene Methode entwickelt“).
Auch bei der Betrachtung der Umweltbeeinträchtigung geht die VGV nicht auf den Aspekt des RH ein, dass „auch Gebiete außerhalb einer förmlichen Unterschutzstellung dahingehend geschützt (sind), dass die Belange des Naturschutzes und der Landschafts-pflege nicht in tatsächlicher Hinsicht beeinträchtigt werden dürfen“.

Es ist daher davon auszugehen, dass der RH das Thema erneut aufgegriffen und zur Klarstellung erneut Position bezogen hat.

Bitte teilen Sie mir mit, ob von Ihrer Seite eine Gegendarstellung erfolgte und an welche Adressaten/Behörden diese Erwiderung ggf. versandt wurde.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2015
  • Frist
    1. September 2015
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Peter Landgraf
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Betreff: …
An Rechnungshof Rheinland-Pfalz Details
Von
Peter Landgraf
Betreff
Hängeseilbrücke Mörsdorf, Gegendarstellung des Rechnungshofes zur Stellungnahme der VGV Kastellaun [#10892]
Datum
30. Juli 2015 20:18
An
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betreff: Hängeseilbrücke Mörsdorf Gegendarstellung des Rechnungshofes zur Stellungnahme der VGV Kastellaun Bezug: Veröffentlichung des RH-Berichtes und der dazu ergangenen Stellungnahme der VGV Kastellaun Mit der Offenlegung o.g. Berichte war der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die Sichtweise einer anerkannten, objektiven Prüfstelle zu dem Thema zu informieren. Die VGV sieht die Beanstandungen des LRH in ihrer Stellungnahme zu dem Bericht jedoch grundsätzlich als ausgeräumt an. Sie hat dies auch öffentlich kundgetan und damit den Eindruck bei den Bürgern hinterlassen, als wäre mit dem Projekt (nun) alles in Ordnung. Sie ist allerdings bei verschiedenen Punkten nicht auf den Kern der Kritik eingegangen, sondern hat ihre bekannte Sichtweise wiederholt. So schätzt sie z.B. die künftig zu erwartenden Besucherzahlen auf dem gleichen Weg, wie in der Machbarkeitsstudie zuvor, nur auf einer aktualisierten Ausgangsbasis, während der RH grundsätzlich ja das Verfahren für völlig ungeeignet hält (Planungsbüro hat eine „eigene Methode entwickelt“). Auch bei der Betrachtung der Umweltbeeinträchtigung geht die VGV nicht auf den Aspekt des RH ein, dass „auch Gebiete außerhalb einer förmlichen Unterschutzstellung dahingehend geschützt (sind), dass die Belange des Naturschutzes und der Landschafts-pflege nicht in tatsächlicher Hinsicht beeinträchtigt werden dürfen“. Es ist daher davon auszugehen, dass der RH das Thema erneut aufgegriffen und zur Klarstellung erneut Position bezogen hat. Bitte teilen Sie mir mit, ob von Ihrer Seite eine Gegendarstellung erfolgte und an welche Adressaten/Behörden diese Erwiderung ggf. versandt wurde. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Landgraf <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Peter Landgraf
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Landgraf, Ihre E-Mail ist heute bei uns eingegangen und an die zuständige Stelle weitergeleite…
Von
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Hängeseilbrücke Mörsdorf, Gegendarstellung des Rechnungshofes zur Stellungnahme der VGV Kastellaun [#10892]
Datum
31. Juli 2015 07:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Landgraf, Ihre E-Mail ist heute bei uns eingegangen und an die zuständige Stelle weitergeleitet worden. Mit freundlichen Grüßen
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Ihr Auskunftsersuchen vom 30. Juli 2015 Sehr geehrter Herr Landgraf, im Zusammenhang mit der Prüfung der Förderung…
Von
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 30. Juli 2015
Datum
21. August 2015 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Landgraf, im Zusammenhang mit der Prüfung der Förderung der Hängeseilbrücke über das Mörsdorfer Bachtal bitten Sie unter Verweis u. a. auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) um die Übersendung einer "Gegendarstellung" des Rechnungshofs. Der Rechnungshof hat sich im Rahmen eines üblichen Prüfungsschriftwechsels ausführlich zur Stellungnahme der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) geäußert. Adressat dieser Äußerungen ist mithin die ADD. Seitens der ADD werden regelmäßig auch andere mit dem Projekt befasste Stellen einbezogen, um umfassend und sachgerecht antworten zu können. Der Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) ist aufgrund der in § 2 Abs. 4 LIFG geregelten Bereichsausnahme für die Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs nicht eröffnet. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen die Anmerkungen des Rechnungshofs zur Stellungnahme der ADD nicht zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen Grüßen

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Peter Landgraf
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 30. Juli 2015 [#10892] Sehr geehrte Fr. Christina Burwick-Klein, vielen Dank für d…
An Rechnungshof Rheinland-Pfalz Details
Von
Peter Landgraf
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 30. Juli 2015 [#10892]
Datum
31. August 2015 19:12
An
Rechnungshof Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Fr. Christina Burwick-Klein, vielen Dank für die übersandte Information. Mit freundlichen Grüßen Peter Landgraf P.S. Das Sie mir Ihre Gegendarstellung nicht zugänglich machen können war mir bewußt. Daher hatte ich diese auch nicht erbeten, sondern lediglich erfragt, an welche welche Adressaten/Behörden Ihre Erwiderung ggf. versandt wurde. Anfragenr: 10892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>