Hans-Thoma Bewertung als aktiver Antisemit

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Informationen/Unterlagen zu folgenden Fragen zu:

Die Kuratorin der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe Leonie Beiersdorf hat Recherchen und erhebliche sonstige Unterstützungen (Kataloggestaltung und – beiträge) für die Ausstellung „1898“ des Hans-Thoma-Preisträgers 2023 Marcel van Eeden in Bernau geleistet, in der dieser den Vorwurf erhob, daß Hans Thoma aktiver Antisemit gewesen sei. Die Kunsthalle Karlsruhe hat nicht nur den Auftrag, Kunstwerke physisch zu bewahren und präsentieren, sondern auch, die Sammlung und die darin vertretenen Künstler zu erforschen und Ergebnisse der Öffentlichkeit so zu präsentieren, so daß ihnen historische Gerechtigkeit widerfährt. Die Fragen zielen darauf ab, ob die Kunsthalle dieser Verantwortung im Fall der Vorwürfe gegen Hans Thoma gerecht wird.
War Frau Beiersdorf für die Ausstellung „1898“ aus eigener Initiatiative im Rahmen ihrer Kuratorentätigkeit tätig oder erhielt sie einen Auftrag der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe für diesen externen Einsatz und wurden hierfür gegenüber anderen Kostenträgern (welchen?) Leistungen (in welcher Höhe?) in Rechnung gestellt?
Haben andere Wissenschaftler der Kunsthalle und die Direktion vor Veröffentlichung der von Beiersdorf/Eeden zu Hans Thoma erhobenen Vorwürfe von diesen Kenntnis gehabt? Teilt die Kunsthalle Karlsruhe heute die von Beiersdorf/Eeden erhobenen Vorwürfe? Falls nein: wurde Frau Beiersdorf darauf hingewiesen, daß diese Vorwürfe gegenüber der Presse als ihre persönliche Meinung und nicht als Position der Kunsthalle Karlsruhe darzustellen sind? (In den Badischen Neuesten Nachrichten vom 11.8.2023 wurden diese Positionen als die der Kunsthalle Karlsruhe dargestellt.) Falls ja: welche kritischen Stimmen wurden bei einer Überprüfung berücksichtigt, wer führte die Überprüfung durch?
Hält es die Kunsthalle Karlsruhe für erforderlich, die Vorwürfe gegen Thoma einer fachlichen Prüfung zu unterziehen, bevor eine Umbenennung des Hans-Thoma-Preises daraus abgeleitet wird? Falls ja: wie hat sie diese Position gegenüber dem MWFK vertreten?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Informationen/Unterlagen zu folgenden Fragen zu: …
An Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hans-Thoma Bewertung als aktiver Antisemit [#294077]
Datum
3. Dezember 2023 11:17
An
Staatliche Kunsthalle Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Informationen/Unterlagen zu folgenden Fragen zu: Die Kuratorin der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe Leonie Beiersdorf hat Recherchen und erhebliche sonstige Unterstützungen (Kataloggestaltung und – beiträge) für die Ausstellung „1898“ des Hans-Thoma-Preisträgers 2023 Marcel van Eeden in Bernau geleistet, in der dieser den Vorwurf erhob, daß Hans Thoma aktiver Antisemit gewesen sei. Die Kunsthalle Karlsruhe hat nicht nur den Auftrag, Kunstwerke physisch zu bewahren und präsentieren, sondern auch, die Sammlung und die darin vertretenen Künstler zu erforschen und Ergebnisse der Öffentlichkeit so zu präsentieren, so daß ihnen historische Gerechtigkeit widerfährt. Die Fragen zielen darauf ab, ob die Kunsthalle dieser Verantwortung im Fall der Vorwürfe gegen Hans Thoma gerecht wird. War Frau Beiersdorf für die Ausstellung „1898“ aus eigener Initiatiative im Rahmen ihrer Kuratorentätigkeit tätig oder erhielt sie einen Auftrag der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe für diesen externen Einsatz und wurden hierfür gegenüber anderen Kostenträgern (welchen?) Leistungen (in welcher Höhe?) in Rechnung gestellt? Haben andere Wissenschaftler der Kunsthalle und die Direktion vor Veröffentlichung der von Beiersdorf/Eeden zu Hans Thoma erhobenen Vorwürfe von diesen Kenntnis gehabt? Teilt die Kunsthalle Karlsruhe heute die von Beiersdorf/Eeden erhobenen Vorwürfe? Falls nein: wurde Frau Beiersdorf darauf hingewiesen, daß diese Vorwürfe gegenüber der Presse als ihre persönliche Meinung und nicht als Position der Kunsthalle Karlsruhe darzustellen sind? (In den Badischen Neuesten Nachrichten vom 11.8.2023 wurden diese Positionen als die der Kunsthalle Karlsruhe dargestellt.) Falls ja: welche kritischen Stimmen wurden bei einer Überprüfung berücksichtigt, wer führte die Überprüfung durch? Hält es die Kunsthalle Karlsruhe für erforderlich, die Vorwürfe gegen Thoma einer fachlichen Prüfung zu unterziehen, bevor eine Umbenennung des Hans-Thoma-Preises daraus abgeleitet wird? Falls ja: wie hat sie diese Position gegenüber dem MWFK vertreten? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294077/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Staatliche Kunsthalle Karlsruhe
Ihr Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 3.12.2023
Von
Staatliche Kunsthalle Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 3.12.2023
Datum
21. Dezember 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,9 MB