Hanson-Haber-Aircraft

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

die Flugaufzeichnungen seit 2021 von Hansa-Haber-Aircrafts nach Patent US 10,941,705 B2 oder mit ähnlicher Ausrüstung im deutschen Luftraum.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Flugaufzeichnungen seit 2021 von …
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hanson-Haber-Aircraft [#273042]
Datum
14. März 2023 14:44
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Flugaufzeichnungen seit 2021 von Hansa-Haber-Aircrafts nach Patent US 10,941,705 B2 oder mit ähnlicher Ausrüstung im deutschen Luftraum.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273042/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag, der im Luftfahrt-Bundesamt am 14.03.2023 ei…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
IFG/UIG/VIG nach Hanson-Haber-Aircraft [#273042]
Datum
15. März 2023 19:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag, der im Luftfahrt-Bundesamt am 14.03.2023 eingegangen ist. Ihr Antrag wird innerhalb der gesetzlichen Frist geprüft und befindet sich in der weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Luftfahrt-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 14.03.23. Ih…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.03.23_Hanson-Haber-Aircraft [#273042]
Datum
24. März 2023 15:36
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt vom 14.03.23. Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen werte ich nach Prüfung als kostenfreie, auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die wie folgt beantwortet wird: Das Luftfahrt-Bundesamt verfügt über keine Flugaufzeichnungen seit 2021 von Hansa-Haber-Aircrafts nach Patent US 10,941,705 B2 oder mit ähnlicher Ausrüstung im deutschen Luftraum. Sollten Sie mit Ihrer Anfrage Flugpläne und/oder Radardaten sowie Kommunikationsaufzeichnungen meinen, so wäre die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) bzw. das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zuständig für den deutschen Luftraum. Die von Ihnen genannten Patentbezeichnungen/Bezeichnungen des Flugzeuges sind hier nicht bekannt und können nicht mit einem im Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Muster in Verbindung gebracht werden. Sollten Sie einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) wünschen, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Ein förmlicher Bescheid nach dem IFG eröffnet die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen