Hauptschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen

Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Hauptschulabschluss-Prüfung im Fach Mathematik aus dem Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen.

Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/291986

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hauptschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen [#296927]
Datum
11. Januar 2024 20:43
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Aufgaben, Erwartungshorizonte und Lösungen für die Hauptschulabschluss-Prüfung im Fach Mathematik aus dem Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen. Ich verweise auf eine Anfrage auf FragDenStaat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/291986
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296927/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben bereits am 26.09.2023 alle Prüfungsaufgaben des Prüfungsjahres…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Hauptschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen [#296927]
Datum
12. Januar 2024 13:45
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben bereits am 26.09.2023 alle Prüfungsaufgaben des Prüfungsjahres 2023 im Fach Mathematik, für alle Abschlüsse und Anforderungsniveaus im Haupt- und im Nachschreibtermin, erhalten. Hier sind auch die Hauptschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen enthalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen lieben Dank für Ihre Mail. Mir war bewusst, dass ich die benö…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Hauptschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen [#296927]
Datum
16. Januar 2024 12:50
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen lieben Dank für Ihre Mail. Mir war bewusst, dass ich die benötigten Unterlagen ihrerseits schon erhielt. Aber leider kann ich die Unterlagen bei mir nicht mehr öffnen. Wahrscheinlich liegt dort ein technisches Problem vor. Daher würde ich mir wünschen, wenn Sie mir folgende Klausuren erneut zusenden können: MSA 23 NT HSA 23 HT & NT Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296927/

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufg…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Hauptschulabschluss-Aufgaben im Fach Mathematik im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen [#296927]
Datum
17. Januar 2024 18:09
Status

Persönliche E-Mail-Adresse

Das Bildungsministerium in NRW weigert sich derzeit, Anfragen von FragDenStaat direkt zu beantworten. Rechtlich gibt es keinen Anlass dazu, wieso du deine private E-Mail-Adresse der Behörde angeben musst. Wir haben dafür einen kleinen Trick: Am unteren Ende der Seite findest du eine @echtemail.de-Adresse. Du kannst diese Adresse der Behörde als deine „private E-Mail-Adresse“ mitteilen. Die Antworten werden trotzdem zu dieser Anfrage zugestellt.

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Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen den Zugang zu zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben abgeschlossener Prüfungsverfahren. Die Aufgaben der zentral gestellten schriftlichen Prüfungen enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Prüfungsunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten. Da Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungsunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden. Um Ihnen den Zugang zu den Prüfungsunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert mitzuteilen an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder per Post an das: Ministerium für Schule und Bildung NRW Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Möchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie mir eine kurze Nachricht zukommen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter Standardsicherung NRW - Zentrale Prüfungen 10 - Prüfungsaufgaben<https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/pruefungsaufgaben/> die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben der ZP 10 der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten, Login und Passwort, erhalten Sie von der Schulleitung. Bitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können. Diese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen