Hausanordnung zur Schriftgutverwaltung

Die Hausanordnung Ihres Ressorts zur Verwaltung von Schriftgut (vgl. die Anordnung des BMI: https://fragdenstaat.de/dokumente/7943-hausanordnung/)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Hausanordnung…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Hausanordnung zur Schriftgutverwaltung [#245206]
Datum
1. April 2022 11:50
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Hausanordnung Ihres Ressorts zur Verwaltung von Schriftgut (vgl. die Anordnung des BMI: https://fragdenstaat.de/dokumente/7943-hausanordnung/)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 245206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245206/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/54(2022) Bonn, 20.04.2022…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Hausanordnung zur Schriftgutverwaltung [#245206]
Datum
20. April 2022 16:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z15-18501/54(2022) Bonn, 20.04.2022 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01. April 2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, gerne beantworte ich Ihre Anfrage zu einer Hausanordnung zur Verwaltung von Schriftgut im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Für die Schriftgutverwaltung im BMBF gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in Verbindung mit der Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien (RegR). Hierzu gibt es in der Ergänzenden Geschäftsordnung des BMBF (EGO-BMBF) eine ergänzende Organisationsrichtlinie zur elektronischen Kommunikation, Beteiligung und Dokumentation (Aktenführung) (Anlage 1). Schriftgut wird im BMBF in dem elektronischen Aktensystem „ELVA“ (Elektronische Vorgangsbearbeitung und Archivierung) abgelegt/gespeichert. Handlungsanweisung für das System ELVA ist der Leitfaden zur Arbeit mit der E-Akte in ELVA (Anlage 2). Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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