Hausausweise für Interessenvertreter im Landtag

Anfrage an: Sächsischer Landtag

Informationen über Verbände/Organisationen/Unternehmen, deren Vertreterinnen und Vertreter aktuell über einen von der Landtagsverwaltung ausgestellten Hausausweis verfügen, aus denen der Name des jeweiligen Verbandes und die Anzahl des an seine Vertreterinnen und Vertreter ausgestellten Hausausweise hervorgeht.

Explizit möchte ich darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten zu den Inhaberinnen und Inhabern der Hausausweise nicht Gegenstand dieses Antrages sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Februar 2023
  • Frist
    29. März 2023
  • 0 Follower:innen
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gut…
An Sächsischer Landtag Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Hausausweise für Interessenvertreter im Landtag [#271528]
Datum
26. Februar 2023 22:51
An
Sächsischer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über Verbände/Organisationen/Unternehmen, deren Vertreterinnen und Vertreter aktuell über einen von der Landtagsverwaltung ausgestellten Hausausweis verfügen, aus denen der Name des jeweiligen Verbandes und die Anzahl des an seine Vertreterinnen und Vertreter ausgestellten Hausausweise hervorgeht.<< Antragsteller:in >> 
Explizit möchte ich darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten zu den Inhaberinnen und Inhabern der Hausausweise nicht Gegenstand dieses Antrages sind. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271528 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271528/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Sächsischer Landtag
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 26. Februar 2023. Sie wird auf…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
AW: Hausausweise für Interessenvertreter im Landtag [#271528]
Datum
27. Februar 2023 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 26. Februar 2023. Sie wird auf Grundlage der von Ihnen zitierten Normen geprüft. Sie erhalten bis spätestens 27. März 2023 eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsischer Landtag
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 26. Februar 2023 stellten Sie einen Antrag auf Erteilung v…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
AW: Hausausweise für Interessenvertreter im Landtag [#271528]
Datum
24. März 2023 08:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 26. Februar 2023 stellten Sie einen Antrag auf Erteilung von Informationen über Verbände/Organisationen/Unternehmen, deren Vertreterinnen und Vertreter aktuell über einen von der Landtagsverwaltung ausgestellten Hausausweis verfügen, den Sie auf § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, § 4 Absatz 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) sowie nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) stützen. 1. Ansprüche auf Erteilung von Informationen aus den vorstehend zitierten Normen bestehen nicht. Nach § 4 Absatz 3 Nummer 4 SächsTranspG ist der Sächsische Landtag zwar eine transparenzpflichtige Stelle, jedoch nur soweit er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt und soweit weder sein Selbstorganisationsrecht und das seiner Gremien, die freie Mandatstätigkeit der Abgeordneten sowie Unterstützungsleistungen in parlamentarischen Angelegenheiten, noch die Unabhängigkeit der Fraktionen betroffen sind. Informationen darüber, wem Hausausweise ausgestellt wurden, betreffen das Selbstorganisationsrecht des Landtags und sind daher nicht von der Transparenzpflicht erfasst. Sofern Sie darüber hinaus Ihr Auskunftsersuchen auf § 4 Absatz 1 SächsUIG stützen möchten, muss ich Ihnen mitteilen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht, da der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht eröffnet ist. Nach § 2 Satz 1 SächsUIG gilt dieses für Umweltinformationen, über die die informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 3 Absatz 1 SächsUIG verfügen. Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes sind in § 3 Absatz 2 Ziffer 1-6 SächsUIG definiert. Informationen über Inhaber von Hausausweisen gehören nicht zu den dort benannten Informationen. Auch ein Auskunftsanspruch aus § 2 Absatz 1 VIG besteht mangels eröffnetem Anwendungsbereichs des Gesetzes nicht. Es handelt sich nicht um Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder Verbraucherprodukte. 2. Ungeachtet dessen können Behörden auch ohne das Bestehen konkreter Pflichten die Transparenz durch Veröffentlichung von Informationen fördern. Im Hinblick auf die von Ihnen begehrten Informationen wird zunächst auf die Hausordnung des Sächsischen Landtags (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11284) verwiesen. Nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 6. Anstrich der Hausordnung erhalten Mitglieder des Rates für sorbische Angelegenheiten einen Hausausweis für den Sächsischen Landtag. Nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 5. Anstrich der Hausordnung erhalten Inhaber eines Mitgliedsausweises der „Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Sächsischen Landtags e. V.“ Zugang zum Landtagsgebäude. Hausausweise erhalten außerdem Mitarbeiter von Dienstleistungsunternehmen, die regelmäßig im Landtagsgebäude tätig sind. Eine Ausstellung von Hausausweisen an Vertreter von Verbänden/Organisationen und Unternehmen, die nicht im Rahmen von vertraglichen Verpflichtungen im Haus tätig sind, erfolgt darüber hinaus nicht. Mit freundlichen Grüßen