Hausausweise Ihrer Institution

- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023
- eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird
- eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten)

Bitte nutzen Sie vorzugsweise digitale Antwortmöglichkeit (siehe Signatur).

Warte auf Antwort

  • Datum
    15. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
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Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl der ausge…
An Verbindungsbüro des Freistaates Sachsen in Prag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausausweise Ihrer Institution [#306105]
Datum
15. April 2024 18:00
An
Verbindungsbüro des Freistaates Sachsen in Prag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023 - eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird - eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten) Bitte nutzen Sie vorzugsweise digitale Antwortmöglichkeit (siehe Signatur).
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306105/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, in o. g. Verfahren bitte ich um Eingangsbestätigung zu meinem Schreiben vom 15. Ap…
An Verbindungsbüro des Freistaates Sachsen in Prag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hausausweise Ihrer Institution [#306105]
Datum
25. April 2024 08:41
An
Verbindungsbüro des Freistaates Sachsen in Prag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in o. g. Verfahren bitte ich um Eingangsbestätigung zu meinem Schreiben vom 15. April 2024. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 306105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/306105/

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Verbindungsbüro des Freistaates Sachsen in Prag
Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags gemäß SächsTranspG vo…
Von
Verbindungsbüro des Freistaates Sachsen in Prag
Betreff
AW: Hausausweise Ihrer Institution [#306105]
Datum
25. April 2024 09:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags gemäß SächsTranspG vom 15.04.2024. Mit freundlichen Grüßen