Hausausweise Ihrer Institution [Bund]

- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023
- eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird
- eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten)

Bitte nutzen Sie vorzugsweise digitale Antwortmöglichkeit (siehe Signatur).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    23. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl der ausgestellten Hausau…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausausweise Ihrer Institution [Bund] [#300296]
Datum
16. Februar 2024 12:13
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023 - eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird - eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten) Bitte nutzen Sie vorzugsweise digitale Antwortmöglichkeit (siehe Signatur).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300296/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsgericht
1451/2 E-1-2024/6 - Einzelanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr << Antragsteller:in >&…
Von
Bundesverwaltungsgericht
Betreff
1451/2 E-1-2024/6 - Einzelanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
6. März 2024 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zum Geschäftszeichen 1451/2 E-1-2024/6 übersende ich die Anlage: - 2024-03-06_Anwort << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>.pdf Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1451/2 E-1-2024/6 - Einzelanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#300296] Sehr << Anrede &…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1451/2 E-1-2024/6 - Einzelanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#300296]
Datum
6. März 2024 10:00
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Verständnis, dass ich die Begründung "Eine Aufschlüsselung nach Zutrittsbereichen bzw. Zutrittsrechten können wir aus Sicherheitsgründen nicht vornehmen." als nicht ausreichend erachte. Ich bitte daher nochmals um Beantwortung meiner Anfrage. Andernfalls bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid, soweit möglich gerne vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300296/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1451/2 E-1-2024/6 - Einzelanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#300296] Sehr << Anrede &…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1451/2 E-1-2024/6 - Einzelanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#300296]
Datum
18. März 2024 09:19
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in vorbezeichneter Angelegenheit vermag ich an meine E-Mail vom 06. März 2024 zu erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300296/

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Bundesverwaltungsgericht
1451/2 E-1-2024/6 - Einzelanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr << Antragsteller:in >&…
Von
Bundesverwaltungsgericht
Betreff
1451/2 E-1-2024/6 - Einzelanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
20. März 2024 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zum Geschäftszeichen 1451/2 E-1-2024/6 übersende ich die Anlage: - 2024-03-20_Antwort Herr << Antragsteller:in >>.pdf Mit freundlichen Grüßen