Hausausweise Ihrer Institution [Bund]

Anfrage an: Bundesrat

- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023
- eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird
- eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten)

Bitte nutzen Sie vorzugsweise digitale Antwortmöglichkeit (siehe Signatur).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl der ausgestellten Hausau…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausausweise Ihrer Institution [Bund] [#303205]
Datum
15. März 2024 14:24
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023 - eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird - eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten) Bitte nutzen Sie vorzugsweise digitale Antwortmöglichkeit (siehe Signatur).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303205/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrat
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung Ihrer Anfrage, deren Empfang ich hiermit …
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Hausausweise Ihrer Institution [Bund] [#303205]
Datum
19. März 2024 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung Ihrer Anfrage, deren Empfang ich hiermit bestätige. Die Beantwortung wird unter Verweis auf § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG schnellstmöglich erfolgen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen in der Zwischenzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesrat
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beantragen Auskunft über - die Anzahl …
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Hausausweise Ihrer Institution [Bund] [#303205]
Datum
15. April 2024 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beantragen Auskunft über - die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) des Bundesrates für das Jahr 2023, - eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird, sowie - eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z.B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten). Gerne teilen wir Ihnen mit, dass im Jahr 2023 unter Beachtung der von Ihnen gemachten Einschränkung acht Hausausweise ausgestellt wurden. Ein häufiger Ausstellungsgrund ist die Ermöglichung notwendiger Zutritte von Firmen zur Wahrnehmung diverser Termine bzw. Terminfolgen. Weitere Informationen zur Aufschlüsselung von Zutrittsrechten und Begründungen für deren Erteilung kann nach Rücksprache mit dem Fachreferat aus Sicherheitsgründen nicht erteilt werden. Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen