Hausausweise Ihrer Institution [S2]

- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023
- eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird
- eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten)

Bitte nutzen Sie vorzugsweise digitale Antwortmöglichkeit (siehe Signatur).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl der ausge…
An Sächsischer Rechnungshof Details
Von
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Betreff
Hausausweise Ihrer Institution [S2] [#304155]
Datum
25. März 2024 19:49
An
Sächsischer Rechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023 - eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird - eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten) Bitte nutzen Sie vorzugsweise digitale Antwortmöglichkeit (siehe Signatur).
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304155/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, in o. g. Verfahren vermag an den dies-wöchigen Fristablauf erinnern. Mit freundli…
An Sächsischer Rechnungshof Details
Von
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Betreff
AW: Hausausweise Ihrer Institution [S2] [#304155]
Datum
23. April 2024 10:03
An
Sächsischer Rechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in o. g. Verfahren vermag an den dies-wöchigen Fristablauf erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304155/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Sächsischer Rechnungshof
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 25.03.2024 kann ich Ihnen mitteilen, dass im Jahr 20…
Von
Sächsischer Rechnungshof
Betreff
Hausausweise Ihrer Institution [S2] [#304155]
Datum
25. April 2024 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 25.03.2024 kann ich Ihnen mitteilen, dass im Jahr 2023 keine Hausausweise durch den Sächsischen Rechnungshof ausgestellt wurden. Eine Aufschlüsselung nach Zutrittsrechten und Gründen entfällt daher. Diese Auskunft ergeht gebühren- und auslagenfrei. Mit freundlichen Grüßen