Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen]

- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023
- eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird
- eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten)

Bitte nutzen Sie vorzugsweise digitale Antwortmöglichkeit (siehe Signatur).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
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Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl der ausge…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen] [#300305]
Datum
16. Februar 2024 12:17
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023 - eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird - eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten) Bitte nutzen Sie vorzugsweise digitale Antwortmöglichkeit (siehe Signatur).
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300305/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie die Auskunft vom Sächsischen Staatsministerium für …
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Betreff
Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen] [#300305]
Datum
12. März 2024 13:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie die Auskunft vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr nach dem Sächsischen Transparenzgesetz zu Ihrer Anfrage Nr. 300305. Sie baten um Informationen zur Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) unserer Institution für das Jahr 2023, eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird und eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten). Im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr werden Transponder für die Vergabe von Zutrittsberechtigungen genutzt. Hausausweise in Papierform gibt es nicht. Transponder werden ausschließlich an die Bediensteten der Dienststelle und zum Teil an Beschäftigte aus unserem nachgeordneten Geschäftsbereich ausgegeben. Eine Dauerausgabe an Externe erfolgt grundsätzlich nicht. Ausgenommen davon sind nur Transponder für die Außenstelle des SMWA für die beauftragte Wach-/Sicherheitsfirma. Alle anderen externen Unternehmen erhalten jeweils für die Ausführung von Dienstleistungen im SMWA, bspw. Handwerkertätigkeiten oder Reinigung, zu Arbeitsbeginn gegen Unterschrift einen Transponder. Dieser ist nach Beendigung der Arbeiten ebenfalls gegen Unterschrift wieder abzugeben. Ich bitte Sie, mir den Erhalt des Bescheides, der als Anlage beigefügt ist, zu bestätigen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bestätige den Erhalt des Bescheides in o. g. Verfahren. Mit freundlichen Grüße…
An Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen] [#300305]
Datum
12. März 2024 13:30
An
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bestätige den Erhalt des Bescheides in o. g. Verfahren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300305 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300305/