Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen]

Anfrage an: Sächsischer Landtag

- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023
- eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird
- eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten)

Bitte nutzen Sie vorzugsweise digitale Antwortmöglichkeit (siehe Signatur).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl der ausge…
An Sächsischer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen] [#300298]
Datum
16. Februar 2024 12:17
An
Sächsischer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) Ihrer Institution für das Jahr 2023 - eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird - eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z. B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten) Bitte nutzen Sie vorzugsweise digitale Antwortmöglichkeit (siehe Signatur).
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300298/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsischer Landtag
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 16. Februar 2024. Sie wird auf…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
AW: Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen] [#300298]
Datum
16. Februar 2024 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 16. Februar 2024. Sie wird auf Grundlage der von Ihnen zitierten Normen geprüft. Sie erhalten bis spätestens 18. März 2024 eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Sächsischer Landtag
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 16. Februar 2024 stellten Sie einen Antrag auf Erteilung v…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
AW: Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen] [#300298]
Datum
15. März 2024 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 16. Februar 2024 stellten Sie einen Antrag auf Erteilung von Informationen über Hausausweise des Sächsischen Landtags, den Sie auf § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, § 4 Absatz 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) sowie nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) stützen. 1. Ansprüche auf Erteilung von Informationen aus den vorstehend zitierten Normen bestehen nicht. Nach § 4 Absatz 3 Nummer 4 SächsTranspG ist der Sächsische Landtag zwar eine transparenzpflichtige Stelle, jedoch nur soweit er Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt und soweit weder sein Selbstorganisationsrecht und das seiner Gremien, die freie Mandatstätigkeit der Abgeordneten sowie Unterstützungsleistungen in parlamentarischen Angelegenheiten, noch die Unabhängigkeit der Fraktionen betroffen sind. Informationen darüber, wem und aus welchen Gründen Hausausweise ausgestellt wurden, betreffen das Selbstorganisationsrecht des Landtags und sind daher nicht von der Transparenzpflicht erfasst. Sofern Sie darüber hinaus Ihr Auskunftsersuchen auf § 4 Absatz 1 SächsUIG stützen möchten, muss ich Ihnen mitteilen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht, da der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht eröffnet ist. Nach § 2 Satz 1 SächsUIG gilt dieses für Umweltinformationen, über die die informationspflichtigen Stellen im Sinne des § 3 Absatz 1 SächsUIG verfügen. Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes sind in § 3 Absatz 2 Ziffer 1-6 SächsUIG definiert. Informationen zu Hausausweisen und Zutrittsrechten gehören nicht zu den dort benannten Informationen. Auch ein Auskunftsanspruch aus § 2 Absatz 1 VIG besteht mangels eröffneten Anwendungsbereichs des Gesetzes nicht. Es handelt sich nicht um Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder Verbraucherprodukte. 2. Ungeachtet dessen können Behörden auch ohne das Bestehen konkreter Pflichten die Transparenz durch Veröffentlichung von Informationen fördern. Im Hinblick auf die von Ihnen begehrten Informationen wird zunächst auf die Hausordnung des Sächsischen Landtags (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11284) verwiesen. Darin ist aufgeschlüsselt, wem und aus welchen Gründen Zutritt zum Gebäude des Sächsischen Landtags gewährt wird. Neben den Bediensteten der Landtagsverwaltung erhalten hierzu die Mitglieder des Landtags, Mitarbeiter der Fraktionen, Mitarbeiter der MdL, Mitglieder der Staatsregierung und deren Mitarbeiter, Mitarbeiter von dauerhaft im Haus tätigen Fremdfirmen, Kantinennutzer sowie Mitglieder der Landespressekonferenz dauerhaft gültige Zutrittskarten. Alle anderen Zutrittsberechtigten erhalten eine Zutrittskarte, die beim Betreten des Landtagsgebäudes ausgehändigt wird und nach Beendigung der Tätigkeit oder des Besuchs im Landtagsgebäude wieder abzugeben ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Anfrage erfasste insbesondere die Anzahl ausgestellter Hausausweise. Ich gehe…
An Sächsischer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen] [#300298]
Datum
15. März 2024 11:33
An
Sächsischer Landtag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Anfrage erfasste insbesondere die Anzahl ausgestellter Hausausweise. Ich gehe davon aus das dies der Verwaltung des Landtages vorliegt. Würden Sie mir bitte diese Zahlen noch mitteilen? Soweit notwendig, lege ich entsprechenden förmlichen Rechtsbehelf ein. Die Transparenzpflicht ist meines Erachtens nach deutlich gegeben. Ich bitte in so weit um Mitteilung. Vielen Dank und freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300298/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen]“ vom 16.02.2024 (#300298)…
An Sächsischer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen] [#300298]
Datum
19. März 2024 08:05
An
Sächsischer Landtag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen]“ vom 16.02.2024 (#300298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Sächsischer Landtag
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 15. März 2024 verweise ich auf die recht…
Von
Sächsischer Landtag
Betreff
AW: Hausausweise Ihrer Institution [Sachsen] [#300298]
Datum
20. März 2024 17:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 15. März 2024 verweise ich auf die rechtlichen Ausführungen in meiner E-Mail vom gleichen Tag, wonach ein Transparenzanspruch nicht besteht. Hieran wird festgehalten. Ungeachtet dessen kann ich Ihnen zur Beantwortung Ihrer Frage mitteilen, dass der Sächsische Landtag aktuell 1048 aktive Exemplare dauerhaft gültiger Zugangskarten, die ihrer Funktion nach einem Hausausweis entsprechen, ausgegeben hat (Stand 15. März 2024). In der genannten Zahl sind Zugangskarten für die Bediensteten der Landtagsverwaltung nicht enthalten. Mit freundlichen Grüßen